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< Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus? > Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG

Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus?

Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG von Dr. Thomas Gertner, 18.04.2002

Als ich noch Student an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn war, besuchte ich gern die Vorlesungen des seit Langem verstorbenen Prof. Heinrich Vogt über Römische Rechtsgeschichte, zum Einen, weil man dort einen Seminarschein mit relativ geringem Aufwand erwerben konnte, aber auch und vor Allem deshalb, weil dieser Professor einfach kurios war,und Lachen ist bekanntlich gesund. Ein Steckenpferd dieses Professors war die rechtsgeschichtlich bedeutsame Leistung der sog. Kom­men­ta­toren und Glossatoren, die Herausragendes geleistet haben in Bezug auf die Fortbildung des alten Römischen Rechts.
An erster Stelle nannte Prof. Vogt Bartolus de Sassoferato. Wir tumben Studenten, die wir nur unseren Spaß haben wollten, riefen mit ihm diesen Namen im Chor, ohne das Geringste zu begreifen. Wann immer sich alte Bonner Studenten treffen, kommt es nicht selten vor, dass wir die Stimme des Prof. Vogt nachäffen und den Namen Bartolus rufen.

Eigentumsgefährdung - insbesondere in den jungen Ländern

Eigentumsgefährdung - insbesondere in den jungen Ländern

„Es ist verfassungswidrig, wenn der kommunale Ausbau- und Erschließungsbeitrag in den Neuen Bundesländern stets auf einmal und in voller Höhe fällig gestellt wird “ Autorenbeitrag von Peter Langreuter, Notar a.D., 28.10.2001

  1. Die Erschließung eines Grundstückes ist dessen Anbindung an die öffentliche Wasserver- und -entsorgung, die Energieversorgung und das öffentliche Straßennetz.

Zu: BVerwG 3 C 39.00, Urteil vom 23.08.2001 - Stellungmahme - 17. Oktober 2001

Wichtige Information

A u s s c h l u ß f r i s t

von Dr. G. Bronsart v. Schellendorff, 17. Oktober 2001

Der dritte Senat des Bundesverwaltungsgericht Berlin hat zur Rechtsposition der von der sogenannten Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone Betroffenen eine wichtige K l a r s t e l l u n g getroffen (BVerwG 3 C 39.00, Urteil vom 23.08.2001). Es geht um die Grundsatzfrage, für welche Enteignungsfälle ausschließlich das Vermögensgesetz und für welche ausschließlich das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz einschlägig ist. Hierzu hatte es ausgeführt:

Ruinen schaffen ohne Waffen - Ein ungekürztes Interview

Ungekürztes Interview des Vorstandsvorsitzenden
der Deutschen Denkmalsstiftung,Dr. Gottfried Kiesow

Quelle: ZDF-Dokumentarfilm "Ruinen schaffen ohne Waffen"

von Giselher Suhr, 43 Minuten, 1996