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• Für Rechtsstaat, Recht und Eigentum       • Gegen altes und neues Unrecht


< Die schleichende Enteignung der Neusiedler > Rechtliche Regelungen und Anwendung i.d.DDR

Die schleichende Enteignung der Neusiedler

von Karl Homer,  20. August 2004

1. Rechtliche Regelungen
2. Die Rechtsanwendung in der DDR

Hoffnung auf Rückgabe von LandHoffnung auf Rückgabe von Land (Mitteldeutsche Zeitung - SAALKREIS)

Hoffnung auf Rückgabe von Land

Mitteldeutsche Zeitung - SAALKREIS

Petersberg/MZ

Seit mehr als zehn Jahren kämpft Peter Nowak aus dem Petersberger Ortsteil Frößnitz um 8,5 Hektar Land, das sein schlesischer Großvater nach dem Krieg im Zuge der Bodenreform als Neusiedler erhielt und das später Teil der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft wurde. Nachdem die Bundesregierung 1992 das Enteignungsgesetz verabschiedete, verkaufte die Treuhand?Liegenschaftsgesellschaft einen Teil davon an den Betreiber des Petersberger Steinbruchs. Ein anderer Teil wird heute von einem privaten Bauern bewirtschaftet.

Udo Madaus und das "deutsche Watergate"

Udo Madaus und das "deutsche Watergate"

Seit Jahren streitet der Kölner um die Rückgabe des enteigneten Arzneimittelunternehmens seiner Familie in Radebeul

Von Heinrich Löbbers

Rückgabeverbot und Täuschung - Wirbel um das Paffrath-Buch zu den "Enteignungen von 1945 bis 1949" (03.2004)

Rückgabeverbot und Täuschung

Wirbel um das Paffrath-Buch zu den "Enteignungen von 1945 bis 1949"

< Das Straßburger "Bodenreform"-Urteil vom 22. 01. 2004 > und die Folgen

Das Straßburger "Bodenreform"-Urteil vom 22. Januar 2004 und die Folgen

Anmerkungen zur Begründung der Bundesregierung für eine Anrufung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zu den Stellungnahmen von Politikern und Parteistellen ( vor allem der SPD ) im Februar und März 2004

< Zersplitterte Pachtflächen > Gesetzlicher Anspruch auf Flurneuordnung

Zersplitterte Pachtflächen - Gesetzlicher Anspruch auf Flurneuordnung

von Karl Homer, 10. Jan. 2004

Wer Pachtflächen angeboten bekommt, die unerschlossen inmitten großer Schläge liegen hat einen gesetzlichen Anspruch auf Flurneuordnung nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschafts-Anpassungsgesetzes (§ 53 Abs. 2 LwAnpG).

< Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002 > EGMR verlängert der BRD auf Antrag die Frist zur Erwiderung

Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002

von Dr. Thomas Gertner, 02.10.2002

Der EGMR hat auf deren Antrag hin der BRD die Frist zur Erwiderung auf meine am 22.05.2001 eingereichten 47 Beschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die erstmals am 07.10.2002 ablief, um einen Monat verlängert. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Auch ich als Rechtsanwalt war darauf schon sehr häufig angewiesen gewesen; denn ich hätte meinem jeweiligen Mandanten sehr geschadet, wenn ich unter Zeitdruck unüberlegte Schriftsätze den Gerichten vorgelegt hätte. Und hier geht es für die BRD nicht nur um sehr viel Geld, sondern um ihr internationales Renomé.

< Waren SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt? > Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen?

Wären die SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt?

von Dr. Thomas Gertner, 20.09.2002

Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen? Sowohl die Asylberechtigung als auch die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung knüpfen an das Merkmal der politischen Verfolgung an. Was hierunter zu verstehen ist, haben BVerfG und BVerwG durch eine Vielzahl von Urteilen im Rahmen der Rechtsprechung zur Asylberechtigung beschrieben.

< NS-Enteignungen und Vermögensentziehungen nicht aufgehoben > Anträge und Klagen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Auch NS-Enteignungen und Vermögensentziehungen wurden und werden nicht aufgehoben

von Dr. Thomas Gertner, 19.09.2002

Zur Erinnerung nochmals: Die Anträge und Klagen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung hatten bislang keinen Erfolg gehabt, weil die Antragsteller/Kläger stets die Enteignungen bzw. Vermögenseinziehungen zum Gegenstand ihres Rehabilitierungsverfahrens gemacht und beantragt haben, diese Wegnahmeentscheidungen deutscher Behörden aufzuheben. Gegenstand der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung können jedoch nicht die Wegnahmeentscheidungen, sondern nur diejenigen Maßnahmen sein, welche die politische Verfolgung ausgemacht haben. Diese sind für rechtstaatswidrig zu erklären. Es besteht dann ein Anspruch auf Wiedergutmachung der vermögensrechtlichen Folgen, soweit sie noch fortdauern. Die Aufhebung der Wegnahmeentscheidung widerspräche Nummer 1 Satz 1 der GemErkl.

< Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus? > Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG

Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus?

Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG von Dr. Thomas Gertner, 18.04.2002

Als ich noch Student an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn war, besuchte ich gern die Vorlesungen des seit Langem verstorbenen Prof. Heinrich Vogt über Römische Rechtsgeschichte, zum Einen, weil man dort einen Seminarschein mit relativ geringem Aufwand erwerben konnte, aber auch und vor Allem deshalb, weil dieser Professor einfach kurios war,und Lachen ist bekanntlich gesund. Ein Steckenpferd dieses Professors war die rechtsgeschichtlich bedeutsame Leistung der sog. Kom­men­ta­toren und Glossatoren, die Herausragendes geleistet haben in Bezug auf die Fortbildung des alten Römischen Rechts.
An erster Stelle nannte Prof. Vogt Bartolus de Sassoferato. Wir tumben Studenten, die wir nur unseren Spaß haben wollten, riefen mit ihm diesen Namen im Chor, ohne das Geringste zu begreifen. Wann immer sich alte Bonner Studenten treffen, kommt es nicht selten vor, dass wir die Stimme des Prof. Vogt nachäffen und den Namen Bartolus rufen.