WiROZ

Schwarzbuch

Verfahren


Amtspflicht zu raschem Behördenhandeln

Behörde hat die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten

Bürger stehen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu

Der Bundesgerichtshofs bejaht Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen einer unzumutbaren Verzögerung beim Handeln einer Behörde.

Antwort des Präsidenten des Europäischen Parlaments

Im Anhang finden Sie den Brief von dem Präsidenten des Parlaments Josep Borrell Fontelles.

Eine kleine Hoffnung ?

Protest von Prof. Dr. iur. Pechstein ....und die Antwort ( die schöne Gerichtsbarkeit- die schöne EuGH-Justiz..)

Schon VOR DEM URTEIL hat Professor Dr. iur. Pechstein an den Luxemburg-Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geschrieben, und zwar wegen eines sachlichen Irrtums des Generalanwalts Jacobs, der zu einer völlig falschen Urteilsfindung führen könnte.Im Anhang finden Sie diesen Brief.

Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Pechstein an ARE, speziell auf Grund des Schreibens von EU-Ombudsman Prof. Diamandouros

In Anhängen finden Sie den Brief (2 Seiten ) von Prof. Dr. iur. Pechstein von 26 . November 2006.

 

 

 

 

Im Strom der Zeit Band II

Vertriebener Mittelstand – Verlorene Arbeitsplätze Die von Margarete von Schnehen herausgegebenen Beiträge über den aus dem Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) nach 1945 vertriebenen Mittelstand im jetzt vorliegenden Band II ihres Erinnerungswerkes "Im Strom der Zeit" knüpfen an den Band I unter dem selben Titel an, in dem sie Lebensschicksale des Landadels aus dem Elb-Havelland nachgezeichnet hat.

Antwort von dem Ombudsman Pr. Diamandouros

Im Anhang finden Sie die Kopie der Replik des Ombudsmans des Europäischen Parlaments.

Die Unsicherheit ist deutlich...Wir verfolgen die Sache gezielt weiter .

ARE-Brief an the European Ombudsman Prof. Dr. Diamandouros vom 3. Juli 2006

The European Ombudsman

Prof. Dr. N. DIAMANDOUROS
1, Avenue du President Robert Schuman
F 67001 Strasbourg –Cedex

ARE-Pressemitteilung vom 1. Juni 2006

zur Thematik:Falschinformationen in der Öffentlichkeit zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg in 2005 zum Flächenerwerbsprogramm des EALG/ ( Stichwort: verbotene Beihilfen für Nichtberechtigte// Wettbewerbsverstösse durch die deutsche Bundesregierung )

Fall Bars - Pressemitteilung von RA v. Raumer von 24. Oktober 2006

Soeben hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf die Sitzung vom 16. Oktober 2006 im Fall BARS ./. Deutschland; Beschwerde- Nr. 2725/04 verkündet, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Mit seiner Beschwerde hatte Herr BARS geltend gemacht, ihm stünden Ansprüche auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Rückgabe des seinem Vater auf Grund politischer Verfolgung und Denunziation in der sowjetischen Besatzungszeit entzogenen Grundbesitzes zu, die Verweigerung solcher Ansprüche durch deutsche Gerichte verstoße nicht nur gegen deutsches Recht, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Prag : im Widerspruch zur Zusage, u. a. beim EU-Beitritt

Gegen nationales und internationales Recht, werden Benesch-Dekrete von Prag als rechtswirksam behandelt.

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