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Schwarzbuch

Protest von Prof. Dr. iur. Pechstein ....und die Antwort ( die schöne Gerichtsbarkeit- die schöne EuGH-Justiz..)


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Schon VOR DEM URTEIL hat Professor Dr. iur. Pechstein an den Luxemburg-Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geschrieben, und zwar wegen eines sachlichen Irrtums des Generalanwalts Jacobs, der zu einer völlig falschen Urteilsfindung führen könnte.Im Anhang finden Sie diesen Brief.

Fehlbeurteilung ist dann auch eingetreten, weil die Kammer - sogar in Anwesenheit des Präsidenten Skouris - die verkehrte Jacobs- Empfehlung mit seiner nachweislich abwegigen Behauptung, die "individuelle Betroffenheit" des Klägers ARE sei nicht vorgetragen worden , offenbar ungeprüft übernommen hat, mit den später eingetretenen verheerenden Folgen.

Wichtig ist zum V erständnis in diesem Zusammenhang, daß es groteskerweise beim EuGH bisher keinen durchsetzbaren Anspruch auf Tatsachenberichtigung trotz derartiger entscheidender Irrtümer oder fascher Tatsachen gibt. Somit wird eine auf falschen Tatsachen beruhende Annahme, geltend gemacht schon während des Verfahrens, wie hier geschehen- überhaupt nicht beachtet und bei der Urteilsfindung kurzerhand nicht berücksichtigt, weil dies nicht geregelt ist. Ergebnis: wir haben ein Fehlurteil, daß auf falschen Voraussetzungen beruht - und dies wird bisher nicht abgeändert.

Gegen diese Pervertierung der Gesetzes-Auslegung und Rechtswirklichkeit wenden wir uns nachhaltig und werden auch mit geeigneter rechtswissenschaftlicher Unterstützung auf allen Ebenen dagegen vorgehen, um eine Änderung der Gerichtsverfassung und des Procedere in Luxemburg zu erreichen.

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Pechst. Irrt.31-01-2007 18;01;15-03.pdf478.44 Ko
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