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PRESSEMITTEILUNG von Cornelia Behm, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. März


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Agrarausschuss des Bundestages befasste sich mit Neubauernenteignungen

C. Behm: Bundesregierung muss handeln

Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages heute mit der Affäre um die Neubauern-Enteignungen in Brandenburg befasst. Dabei forderte die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Engagement des Bundes ein, um Rechtsfrieden zu schaffen. Behm will sich mit der Aussage der Bundesregierung, dass das Handeln der Länder bei den Neubauernenteignungen nicht der Aufsicht der Bundesregierung unterliegt, nicht zufrieden geben. Außerdem stellt sich für Frau Behm nach wie vor die Frage, ob die Änderung der Rechtslage notwendig ist, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Man solle darüber nachdenken, die Besitzwechselregelungen für Neubauerngrundstücke noch einmal zu überprüfen.

„Der Bund muss seinen Teil der Verantwortung wahrnehmen und kann nicht einfach sagen, die Vorgänge in Brandenburg gingen ihn nichts an“, forderte Behm. „Schließlich war er es, der mit dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz im Jahre 1992 die Rechtsgrundlage für die Enteignung tausender Neubauern geschaffen hat. Es kann die Bundesregierung nicht gleichgültig lassen, dass das Land Brandenburg dieses Recht dann laut Bundesgerichtshof in sittenwidriger und eines Rechtsstaates nicht würdiger Art und Weise angewandt hat. Denn das Land hat dabei das Vertrauen in den Rechtsstaat bei tausenden von Bürgern untergraben. Der Bund muss daher sehr wohl gegenüber dem Land Brandenburg deutliche Worte finden, damit es nunmehr zu einem rechtskonformen Umgang des Landes mit dem Recht kommt.“

„Interessieren muss den Bund daher auch, ob es auch in anderen Bundesländern ähnliche Rechtsverstöße gegeben hat“, sagte Behm. „Um dies plausibel ausschließen zu können, reicht es nicht aus, dass die Ländern dies einfach nur bestreiten. Vielmehr müssen sie schlüssig erklären, wie sie stattdessen mit diesen Grundstücken umgegangen sind. Solange sie das nicht tun, nährt dies Zweifel daran, dass sie keineswegs so sauber vorgegangen sind, wie sie es behaupten. Der Bund muss daher plausible Erklärungen von den Ländern einfordern.“

„Wer die Verbitterung aufgrund der Neubauernenteignungen wahrgenommen hat, der wird zu dem Ergebnis kommen, dass auch die Enteignungen, die rechtskonform vorgenommen wurden, so nicht hätten stattfinden sollen. Es bestätigt sich aus bündnisgrüner Sicht daher einmal mehr, dass die CDU/FDP-Regierung dieses Enteignungsrecht 1992 nicht hätte schaffen sollen. Man sollte daher darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, alle Enteignungen wieder rückgängig zu machen, da man niemandem mehr erklären kann, warum der eine sein Eigentum behalten konnte und der andere nicht.“

Büro Cornelia Behm (MdB)
Agrarpolitische Sprecherin der
Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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