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Schwarzbuch

Nach der Regierungserlärung von Herrn Platzeck, Stellungnahme von RA Dr. Purps


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Presseerklärung

In seiner Regierungserklärung bedauert Platzeck Fehler im Umgang mit Bodenreformland. Er sagte, das Land Brandenburg sei bis zum BGH-Urteil von einer anderen Rechtslage ausgegangen. Insbesondere habe das Land nach dem so genannten Modrow-Gesetz bis zum 02.10.2000 seine Ansprüche auf Bodenreformland gegenüber nicht anspruchsberechtigten Neubauernerben geltend machen müssen.

Die Regierungserklärung steht somit offenkundig unter der „Chiffre: Uneinsichtigkeit“. Sie lässt deutlich erkennen, dass der Richterspruch des BGH in seinem Urteil vom 07.12.2007 (Az. V ZR 65/07) in wesentlichen Teilen ignoriert wird. Der BGH hat nämlich die Rolle des Landes als gesetzlicher Vertreter der vermeintlich unbekannt gebliebenen Neusiedlererben angeprangert, insbesondere die allein auf die Entziehung des Eigentums gerichtete Tätigkeit. Das Land Brandenburg hatte sich mit der Wahl des Rechtsinstituts der gesetzlichen Vertreter in dem Interessenspektrum quasi auf die Seite der Neusiedlererben gestellt. Es ging somit nicht um die Frage der Rolle des Landes als Erwerber von Bodenreformgrundstücken innerhalb einer Frist bis zum Ablauf des 02.10.2000. Vielmehr ging es um die Rolle des Landes als gesetzlicher Vertreter der Neusiedlererben, deren Eigentum zu schützen war. Demgegenüber lässt die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten eindeutig erkennen, dass sie das eigentliche Anliegen des BGH völlig ignoriert und so tut, als wenn es um die Belange des Landes Brandenburg ginge. Das Bedauern für fehlerhaftes Verhalten stellt somit letztlich nichts anderes als ein Lippenbekenntnis dar. Daran ändert auch das Eingeständnis eines tief greifenden Vertrauensbruchs in den Rechtsstaat nichts, weil der Ministerpräsident letztlich keine hinreichenden Konsequenzen aus der Richterschelte zieht.

Ergo:

Das Land Brandenburg hat sich als gesetzlicher Vertreter der Neusiedlererben nicht mit der Verjährungsfrist zum 02.10.2000 zu befassen, sondern vielmehr die Interessen der Neusiedlererben zu schützen. Es hat sich eben selber in diese sittenwidrige Personalunion hineinmanövriert und weiß nunmehr nichts Besseres zu tun, als von der eigentlichen Brachialkritik des BGH abzulenken. Die gesamte Regierungserklärung ist daher eine große Enttäuschung und Ausdruck dafür, dass das Land Brandenburg offenkundig nicht die Brisanz des Falles erkannt hat.

gez. Dr. Thorsten Purps

28.02.2008