WiROZ

Schwarzbuch

Arroganz der Macht... von F. Schauka - MAZ 18.02.08


| | | |

Vermögensämter begannen offensichtlich zu spät mit der Erben-Suche


POTDAM - Eine präzise Prüfung der Eigentumsrechte war ab Mai 2000 kaum mehr möglich. Fünf Monate verblieben dem Land Brandenburg damals noch, um seine Ansprüche auf Bodenreformland bis zum Stichtag, 2. Oktober, durchzusetzen. Zu dem Zeitpunkt war ein Viertel aller 80000 Fälle noch nicht erledigt – darunter wohl fast alle 10000, die den Ausgangspunkt bildeten für das Sittenwidrigkeits-Urteil des Bundesgerichtshofs gegen das Land.

Das ergibt sich aus zwei Antworten der Landesregierung auf Anfragen der damaligen PDS. Im Mai 2000 verwies die Regierung auf 60000 Prüfvorgänge, aus denen in 5000 Fällen Eigentumsansprüche für das Land resultiert hätten. Im März 2001 hatte sich die Lage für das Land erheblich verbessert: Plötzlich hatte der Landesfiskus in 14500 Fällen Ansprüche geltend machen können. Die Differenz erklärt sich offensichtlich aus den 10000 Flurstücken mit unbekannten privaten Erben.

Dass zwischen Mai und Oktober massenhaft Flächen an den Fiskus fielen, darf nicht verwundern – wie das Beispiel des privaten Recherche-Dienstes Reno-Service zeigt. Bei ihm handelte sich um eine von neun Firmen, die seit 1996 im Auftrag des Landes Eigentumsverhältnisse auf Bodenreformland in Erfahrung bringen sollten und dafür insgesamt knapp neun Millionen Euro erhielten.

Bis Ende 1999 ging es offenkundig nicht sonderlich hektisch zu, wie sich der ehemalige Reno-Chef Michael Wippold erinnert. Seine Firma hatte etwa fünf Mitarbeiter. Dann begann plötzlich die heiße Phase. „Die Ämter sind zu spät aufgewacht. In den Ferien habe ich dann sogar Gymnasiasten zum Kopieren eingesetzt“, erinnert sich Wippold. „Kurz vor Ultimo“, dem Stichtag, seien fast 40 Mitarbeiter für Reno-Service tätig gewesen. Sie prüften das, was sie nach den Vorgaben der Grundstücks- und Vermögenämter prüfen sollten – nicht mehr und nicht weniger. „Wir waren die Hilfsarbeiter“, so Wippold. Es war eine reine Schreibtischarbeit in den Büros der Ämter.

Vermutlich wären zahlreiche unbekannte Erben zu ermitteln gewesen, hätte man nur die Schreibtische verlassen, vermutet der Kaufmann. Kurz vor dem Stichtag wies Wippold in einem Schreiben an das Finanzministerium darauf hin, dass nun „das Besichtigen aller Grundstücke sowie die Recherche vor Ort“ erforderlich seien. So hätte man in Hunderten von Fällen weitere Erben ausfindig machen können. Denn vielfach stießen die Rechercheure auf Hinweise, dass Bodenreformflächen verpachtet waren. Damit wäre es möglich gewesen, auch den Verpächter zu identifizieren – und damit wahrscheinlich den Erben des Landes. „Die Chance, in den uns vorliegenden Grundbüchern auf Pächter zu stoßen, war dagegen gering“, erklärt Wippold.

Reno-Service erhielt nicht den Auftrag, auf den Liegenschaften weiterzurecherchieren, die „zu 99 Prozent bewirtschaftet waren“. „Ich wollte wenigstens nach dem Stichtag noch weitere Erben finden“, sagt Wippold. „Das wäre nötig gewesen, wenn man von dem Gedanken beseelt ist, etwas Gutes für die Bürger zu tun.“ Statt dessen habe das Land sie „vor den Kopf gestoßen“ – „mit der Arroganz der Macht.“

Brandenburgs Bodenreform-Affäre
Der Bundesgerichtshof (BGH) warf Brandenburgs Landesregierung in seinem Urteil im Dezember 2007 vor, sie habe sich in sittenwidriger Form Bodenreformland angeeignet. Das Verdikt der Sittenwidrigkeit bezieht sich auf den Umgang mit etwa 10000 Flurstücken, für die bis zum 2. Oktober 2000 keine Privatperson mit möglichen Eigentumsansprüchen gefunden wurde.

Korrekt wäre es gewesen, wenn unabhängige Vertreter bestellt worden wären, die die Eigentumsinteressen der unbekannten Personen gegen das Land wahrgenommen hätten.

Sittenwidrig war, dass das Land in fast allen Fällen Vertreter bestellen ließ, die bei der öffentlichen Hand tätig waren und nicht die Interessen der Unbekannten wahrnahmen, sondern die des Landes.

(Von Frank Schauka)