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Achtung: Bodenreformerben im Land Brandenburg ! / von RAín Catherine Wildgans / 17-04 und aktualisiert am 12-05

 Achtung: Bodenreformerben im Land Brandenburg!

Die Ankündigung des Justizministers Markov im vergangenen Jahr hat sich als Irreführung herausgestellt. Er hatte behauptet, in den Amtsblättern der jeweiligen Gemeinden die Bodenreformwirtschaften aufgelistet zu haben mit Namen der Eigentümer, Grundbuch, Gemarkung, Flur und Flurstück.
Recherchen anhand dieser Listen haben ergeben, dass sich die Angaben nahezu ausnahmslos nur auf kleine Gartenlandgrundstücke (Flächen unter 1.000 qm)beziehen, also keineswegs auf Wirtschaften.
Wir vermuteten, dass eventuell in den genannten Grundbüchern weitere Grundstücke eingetragen sind und sich daraus die Wirtschaft erkennen ließe.  Aber auch das war nicht der Fall: vielmehr stellte sich heraus, dass es sich in keinem einzigen Fall um die eigentlich betroffenen Wirtschaften, die nach der Wende dem Land zugefallen waren, handelte, sondern teils um Wirtschaften, die zu DDR-Zeiten zurückgeführt wurden (dem dann erklärt wird, sein Fall sei nicht vom Urteil erfasst)  oder noch heute der Eigentümer im Grundbuch steht (der sich dann natürlich nicht wegen einer Rückübertragung meldet) und ein anderes Mal es bei dem Gartengrundstück verblieb. Also alles ein einziges Täuschungsmanöver, um nur nicht die wahren Berechtigten zu benennen?
Jedenfalls verwundert es nun nicht mehr, dass dieser „Aufruf“ des Landes keinen Erfolg hatte, denn wer macht sich schon die Mühe der Rückübertragung für ein kleines Gartengrundstück?
Diejenigen, die nach dem, BGH-Urteil vom 07.12.2007 den Anspruch auf Rückauflassung gegen das Land Brandenburg haben, sind also erneut aufgerufen tätig werden, um zu ihrem Recht zu kommen. Es steht ihnen unstreitig zu – nur muss man sein Recht auch nachdrücklich verlangen.

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A R E - Kurzinformation 249

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