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ENTEIGNUNG : Erben eines NS-Gegners erhalten Land nicht zurück


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ENTEIGNUNG
Erben eines NS-Gegners erhalten Land nicht zurück
Sein Großvater soll von den Plänen der Gruppe um Graf von Stauffenberg gewusst haben: Ein Enkel von Friedrich Fürst zu Solms-Baruth kämpft seit fast zehn Jahren um die Rückgabe von rund 7000 Hektar Land in Brandenburg. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies die Klage nun endgültig ab.

Potsdam - Die Erben eines Mitverschwörers des Hitler-Attentates vom 20. Juli 1944 erhalten den Grundbesitz ihrer Familie in Brandenburg nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies am Donnerstag die Klagen eines Enkels zurück. Er hatte die Rückgabe von etwa 7000 Hektar Land rund um die Stadt Baruth etwa 80 Kilometer südlich von Berlin verlangt.
Das Land mit einem geschätzten Wert von sieben Millionen Euro wird derzeit vom Bund, dem Land Brandenburg, einigen Städten und Gemeinden sowie von Privatpersonen und Firmen bewirtschaftet. Revision ließen die Richter nicht zu.
Der gleichnamige Enkel von Friedrich Fürst zu Solms-Baruth sagte, er sei enttäuscht, dass das Gericht die Rolle seines Großvaters gegen das NS-Regime nicht ausreichend gewürdigt habe. Er hatte argumentiert, dass sein Großvater bereits auf Druck der Nazibehörden im März 1945 auf sein Land verzichtet habe, um aus der Gestapo-Haft entlassen zu werden. Solms-Baruth war nach dem gescheiterten Attentat in Haft gekommen.
Er soll von den Plänen der Gruppe um Graf von Stauffenberg gewusst haben und den Verschwörern zur Planung des Attentates Treffpunkte zur Verfügung gestellt haben. Dagegen vertreten die zuständigen Behörden die Ansicht, Solms-Baruth sei erst 1946 zur Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone enteignet worden.
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"Wenn die Familie tatsächlich noch unter dem NS-Regime ihren Besitz verloren hat, hätte sie ihn wieder erhalten", sagte Verwaltungsgerichtssprecher Ruben Langer. "Die Kammer ist aber der Überzeugung, dass sie erst zur Bodenreform enteignet wurde." Dann steht ihr laut Einigungsvertrag nur eine Entschädigung zu.
Der Enkel räumte ein, dass unter den Nazis kein Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen wurde. Sein Vorfahre sei aber de facto gezwungen worden, seine Güter zu verlassen, sagte er. Sein Anwalt Michael Barz kündigte eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht an. Schon seit der Wiedervereinigung kämpft die Familie um die Rückgabe ihrer Ländereien. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist bereits seit 1999 anhängig.
Ihr Schloss in Baruth hatte die Familie bereits Anfang der neunziger Jahre zurück gekauft. Es steht allerdings bis heute leer und ist stark sanierungsbedürftig. "Das ist ein großes Ärgernis, weil sich die Fürstenfamilie hier einbringen wollte. Aber es geschieht nichts", sagte der Baruther Bürgermeister Peter Ilk.
Weil zu DDR-Zeiten die Schule im Schloss untergebracht war, musste die Kleinstadt Mitte der neunziger Jahre eine neue bauen. "Die Fürstenfamilie wollte ihr Gebäude privat nutzen", sagte Ilk.
Der Bund hatte den Solms-Baruths bereits 2003 einen Teil der Flächen zurück gegeben, die er bis dahin verwaltet hatte. Jetzt ging es vor allem um Ländereien unter Verwaltung des Landes Brandenburg. Einige Parzellen gehören mittlerweile Privatleuten und Firmen. Große Teile sind Wald, es geht aber auch um heute industriell genutzte Flächen.
han/AP