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Schwarzbuch

Kläger bekommen Geld zurück - shz-Zeitung (23-04-08)


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Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich für 15 Kläger aus dem Neumühlener Weg gelohnt. Die Stadt muss insgesamt 80 000 Euro, die die Anlieger bereits 2005 an Ausbaubeiträgen gezahlt hatten - zurückerstatten. Weitere Klagen werden angedroht.


Teil ausgebaut: Der Neumühlener Weg zwischen Gerberstraße und Luisenberger Straße

Kellinghusen - 15 Anlieger aus dem Neumühlener Weg reiben sich die Hände: Sie kommen nach dreijährigem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ihre Ausbaubeiträge zurück, die sie 2005 an die Stadt Kellinghusen bezahlt haben. Dabei geht es um bis zu 7000 Euro pro Kläger, insgesamt muss die Stadt Kellinghusen 80 000 Euro zurückerstatten.


"Es ist ein Skandal, was sich die Stadt geleistet hat", sagt rückblickend die Itzehoer Rechtsanwältin Ellen Heuer, die für ihre Klientin vor das Verwaltungsgericht gezogen war und die die jetzige Entscheidung der Schleswiger Richter erreicht hat. Denn auch auf den Neumühlener Weg muss die neue, vierjährige Verjährungsfrist angewandt werden. Bisher begann sie mit der Schlussrechnung, jetzt gilt sie bereits ab Abnahme der Straße. Folge für die Hauseigentümer: Die 2005 herausgeschickten Bescheide sind unrechtmäßig, weil verjährt. Denn der Ausbau wurde bereits fünf Jahre zuvor (2000) abgenommen. Die Schlussrechnung, auf die sich die Stadt bisher berief, wurde jedoch erst 2002 vorgenommen.

Bis zu dieser Entscheidung war es jedoch ein weiter Weg. Ausgebaut wurde nur eine 360 Meter lange Teilstrecke im Zuge der Erstellung des Neubaugebietes "Hamelsberg". "Die Anlieger im Neumühlener Weg mussten für Kanalisation und Anschlüsse zahlen, die nur den Bewohnern im Hamelsberg zugute kamen", sagt Ellen Heuer. Die Kosten dafür wurden seinerzeit nur auf die direkt betroffenen Anlieger im Neumühlener Weg verteilt. Nach einer Gesetzesänderung musste die Summe (damals 90 Prozent von über 500 000 Mark) aber auf den gesamten Straßenzug umgelegt werden.

Dies rief die anderen Bewohner auf den Plan, die bisher verschont wurden. Viele reichten Widerspruch ein, nach dessen Ablehnung zogen 15 vor das Verwaltungsgericht - darunter die Mandantin von Ellen Heuer.

Verschiedene Punkte führte die Rechtsanwältin an:

Der Neumühlener Weg sei keine Anliegerstraße, sondern Durchgangsstraße, deshalb seien keine 90 Prozent der Kosten umlagefähig.

Der Bauunternehmer, der den Ausbau vorgenommen habe, habe eine Pauschalrechnung vorgelegt, die tatsächlichen Arbeiten waren nicht aufgeschlüsselt.

Die Anlieger hätten schon einmal Ausbaubeiträge bei Erstellung der Straße gezahlt.

Der Neumühlener weg ist nie öffentlich gewidmet worden, dies hätten die Politiker erst 2007 nachgeholt (auch dagegen laufen jetzt Widersprüche und Klagen).

Die Mandantin von Ellen Heuer klagte gleichzeitig gegen Aussetzung der Sofortvollziehung der Ausbaubeiträge, die die Stadt angeordnet hatte. Und dies führte schließlich zum Erfolg - auch wenn der Antrag auf Aussetzung erst auf Nachbohren von Ellen Heuer behandelt wurde. In dem Beschluss wird der aufschiebenden Wirkung stattgegeben. Und das Entscheidende: In dem Beschluss wird auch ausgeführt, dass im vorliegenden Fall die neue Verjährungsfrist nach Bauabnahme anzuwenden ist. Daraufhin teilte das Verwaltungsgericht der Stadt mit, dass sich das Hauptsacheverfahren daran orientieren werde. Reaktion der Stadt: Sie hob die Bescheide sofort auf.

Die 15 Kläger bekommen ihr Geld zurück, die anderen gehen - vorerst - leer aus. "Es rollt jetzt eine Klagewelle auf die Stadt zu", kündigt Ellen Heuer an. Einige Anlieger, die kein Geld erstattet bekommen, hätten sich bereits gemeldet. Dann geht es für die Stadt noch einmal um 200 000 Euro.