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Schwarzbuch

Enquetekommission-Folge : Kleine Anfrage 3690 des Abgeordneten Dieter Dombrowski CDU Fraktion an die Landesregierung (August


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Landtag Brandenburg             Drucksache 5/9395
5. Wahlperiode

Kleine Anfrage 3690
des Abgeordneten Dieter Dombrowski  
CDU Fraktion

an die Landesregierung

Stand der Prüfverfahren durch die Registergerichte im Hinblick auf fehlerhafte LPG-Umwandlungen

Im Abschlussbericht der der Enquete-Kommission 5/1 wurde festgestellt, dass es im Rahmen von LPG -Umwandlungen zu Beginn der 90er Jahre
für die Registergerichte aufgrund fehlender bzw. unvollständiger Unterlagen in den meisten Fällen nicht möglich war, die Umwandlungsvorgänge ordnungsgemäß zu prüfen.
Der Gutachter Prof. Dr. Bayer wies auf zahlreiche Umwandlungen hin, die zwar wirksam entstanden, aber nicht als Rechtsnachfolger einer LPG anzusehen sind. Diese Betriebe seien daher lediglich Scheinrechtsnachfolger.
Als Reaktion auf eine Initiative der Enquete-Kommission informierte das Ministerium der Justiz, dass die Bewertung von möglichen Korrekturbedarfen bei den Registergerichten liegt, regte aber in einem Schreiben die Überprüfung an.
In den ausgesprochenen Handlungsempfehlungen plädierte die Enquetekommission daher dafür, dass der Prüfungsprozess zügig zum Abschluss gebracht und die erforderlichen Korrekturen vorgenommen werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Betriebe von den damaligen Neugründungen sind im Land Brandenburg heute noch aktiv?
2. Wieviel Hektar Land bewirtschaften diese Betriebe?
3. Welche Umwandlungen haben die Registergerichte konkret geprüft? (Bitte separat auflisten.)
4. Welche Kriterien wurden für diese Prüfung herangezogen?
5. Wenn die Prüfung bisher nicht durchgeführt wurde: Was war der Grund dafür?
6. Wurden Löschungen vorgenommen, wenn die Prüfung das Scheitern der Umwandlung bestätigte ? Wenn nicht, nach welchen Kriterien hat das Registergericht entschieden, die Löschung zu unterlassen?
7. Wie haben die Registergerichte das „öffentliche Interesse“ am Fortbestand der Eintragung des Betriebs definiert?
8. Können die Registergerichte die betroffenen LPG-Mitglieder im Hinblick auf deren Kosten auf den Rechtsweg verweisen ?
Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welcher Interessenabwägung?
9. Wurde den betroffenen Betrieben das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt und wurden sie aufgefordert, die Vermögensauseinandersetzung mit den Mitgliedern nachzuholen? Wenn nicht, warum nicht?
10. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand der Überprüfung durch die Registergerichte und leitet sie daraus einen weiteren Handlungsbedarf ab?