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• Für Rechtsstaat, Recht und Eigentum       • Gegen altes und neues Unrecht


< Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002 > EGMR verlängert der BRD auf Antrag die Frist zur Erwiderung

Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002

von Dr. Thomas Gertner, 02.10.2002

Der EGMR hat auf deren Antrag hin der BRD die Frist zur Erwiderung auf meine am 22.05.2001 eingereichten 47 Beschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die erstmals am 07.10.2002 ablief, um einen Monat verlängert. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Auch ich als Rechtsanwalt war darauf schon sehr häufig angewiesen gewesen; denn ich hätte meinem jeweiligen Mandanten sehr geschadet, wenn ich unter Zeitdruck unüberlegte Schriftsätze den Gerichten vorgelegt hätte. Und hier geht es für die BRD nicht nur um sehr viel Geld, sondern um ihr internationales Renomé.

< Waren SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt? > Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen?

Wären die SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt?

von Dr. Thomas Gertner, 20.09.2002

Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen? Sowohl die Asylberechtigung als auch die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung knüpfen an das Merkmal der politischen Verfolgung an. Was hierunter zu verstehen ist, haben BVerfG und BVerwG durch eine Vielzahl von Urteilen im Rahmen der Rechtsprechung zur Asylberechtigung beschrieben.

< NS-Enteignungen und Vermögensentziehungen nicht aufgehoben > Anträge und Klagen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Auch NS-Enteignungen und Vermögensentziehungen wurden und werden nicht aufgehoben

von Dr. Thomas Gertner, 19.09.2002

Zur Erinnerung nochmals: Die Anträge und Klagen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung hatten bislang keinen Erfolg gehabt, weil die Antragsteller/Kläger stets die Enteignungen bzw. Vermögenseinziehungen zum Gegenstand ihres Rehabilitierungsverfahrens gemacht und beantragt haben, diese Wegnahmeentscheidungen deutscher Behörden aufzuheben. Gegenstand der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung können jedoch nicht die Wegnahmeentscheidungen, sondern nur diejenigen Maßnahmen sein, welche die politische Verfolgung ausgemacht haben. Diese sind für rechtstaatswidrig zu erklären. Es besteht dann ein Anspruch auf Wiedergutmachung der vermögensrechtlichen Folgen, soweit sie noch fortdauern. Die Aufhebung der Wegnahmeentscheidung widerspräche Nummer 1 Satz 1 der GemErkl.

< Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus? > Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG

Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus?

Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG von Dr. Thomas Gertner, 18.04.2002

Als ich noch Student an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn war, besuchte ich gern die Vorlesungen des seit Langem verstorbenen Prof. Heinrich Vogt über Römische Rechtsgeschichte, zum Einen, weil man dort einen Seminarschein mit relativ geringem Aufwand erwerben konnte, aber auch und vor Allem deshalb, weil dieser Professor einfach kurios war,und Lachen ist bekanntlich gesund. Ein Steckenpferd dieses Professors war die rechtsgeschichtlich bedeutsame Leistung der sog. Kom­men­ta­toren und Glossatoren, die Herausragendes geleistet haben in Bezug auf die Fortbildung des alten Römischen Rechts.
An erster Stelle nannte Prof. Vogt Bartolus de Sassoferato. Wir tumben Studenten, die wir nur unseren Spaß haben wollten, riefen mit ihm diesen Namen im Chor, ohne das Geringste zu begreifen. Wann immer sich alte Bonner Studenten treffen, kommt es nicht selten vor, dass wir die Stimme des Prof. Vogt nachäffen und den Namen Bartolus rufen.

Eigentumsgefährdung - insbesondere in den jungen Ländern

Eigentumsgefährdung - insbesondere in den jungen Ländern

„Es ist verfassungswidrig, wenn der kommunale Ausbau- und Erschließungsbeitrag in den Neuen Bundesländern stets auf einmal und in voller Höhe fällig gestellt wird “ Autorenbeitrag von Peter Langreuter, Notar a.D., 28.10.2001

  1. Die Erschließung eines Grundstückes ist dessen Anbindung an die öffentliche Wasserver- und -entsorgung, die Energieversorgung und das öffentliche Straßennetz.

Zu: BVerwG 3 C 39.00, Urteil vom 23.08.2001 - Stellungmahme - 17. Oktober 2001

Wichtige Information

A u s s c h l u ß f r i s t

von Dr. G. Bronsart v. Schellendorff, 17. Oktober 2001

Der dritte Senat des Bundesverwaltungsgericht Berlin hat zur Rechtsposition der von der sogenannten Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone Betroffenen eine wichtige K l a r s t e l l u n g getroffen (BVerwG 3 C 39.00, Urteil vom 23.08.2001). Es geht um die Grundsatzfrage, für welche Enteignungsfälle ausschließlich das Vermögensgesetz und für welche ausschließlich das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz einschlägig ist. Hierzu hatte es ausgeführt:

Ruinen schaffen ohne Waffen - Ein ungekürztes Interview

Ungekürztes Interview des Vorstandsvorsitzenden
der Deutschen Denkmalsstiftung,Dr. Gottfried Kiesow

Quelle: ZDF-Dokumentarfilm "Ruinen schaffen ohne Waffen"

von Giselher Suhr, 43 Minuten, 1996