• Für Rechtsstaat, Recht und Eigentum • Gegen altes und neues Unrecht
Stichworte für eine Kurskorrektur beim Aufbau Ost
Günther Krause: "Stichworte für eine Kurskorrektur beim Aufbau Ost"
Auszug aus einem Beitrag am 20.Mai 2005 auf der ARE- Sondertagung in Greifswald
....."Wir erleben, daß Probleme, die sich im Westen ergeben haben, der deutschen Einheit in die Schuhe geschoben werden. So war Westdeutschland 1989/90 in ganz schwierigem Fahrwasser. Durch die deutsche Einheit hat es dann dort konjunkturellen Schwung gegeben. Der wurde allerdings nicht genutzt, um die notwendigen Reformen in Westdeutschland zu finanzieren und zu organisieren, so wie dies einige Nachbarländer seinerzeit getan haben.
Schweden z.B. hat den übersteigerten Sozialstaat, man könnte fast sagen: den Sozialismus, konsequent abgebaut. Fast alle haben sich in dieser Zeit in der einen oder anderen Weise reformiert. Aber im Osten konnte das natürlich so nicht funktionieren, u.a. da hier eine viel dünnere Kapitaldecke vorhanden war und es auch Mangels der Reformen im Westen nicht klappen konnte. Hinzu kommt natürlich, daß die entscheidenden Maßnahmen in der Eigentums- und Mittelstandspolitik ausbleiben.
Resümée aus dem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom 30.03.2005
So enttäuschend das Urteil für viele Betroffene (berechtigterweise) auch sein mag, so wichtig ist es, jetzt nicht zu resignieren und unseren Staat weiter entschädigungslos mit Ihrem Eigentum wirtschaften zu lassen, sondern weitere mögliche Schritte zu unternehmen.
Der Gerichtshof meint, er sei für die Entscheidung über die eingebrachten Fragen nicht zuständig. Damit bleibt also die Bundesrepublik selbst dafür zuständig. Weder ein Rückgabeverbot noch das Verbot der Nachbesserung der Entschädigung wurde ausgesprochen. Also muß die Bundesrepublik auf innerstaatlicher Grundlage zur Verbesserung veranlaßt werden.
Die Beschwerde sei weiter unzulässig, da die Beschwerdeführer die berechtigte Erwartung auf eine angemessene Entschädigung nicht ausreichend dargelegt hätten.
Nicht geprüft wurde, ob eine solche Erwartung unter Beachtung der Empfehlungen im Vorfeld zur Gesetzgebung des EALG gegeben war. Der ursprüngliche Sinn und Charakter des EALG
wurde nicht untersucht und ist in der Tat Bundesangelegenheit.
Im übrigen hat nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeder einzelne befaßte Richter die Verfassungsmäßigkeit des von ihm anzuwendenden Gesetzes selbst zu prüfen und zu beurteilen.
"Privatgeschöpfe" auf dem "juristischen Olymp"
"Privatgeschöpfe" auf dem "juristischen Olymp"
Das Bundesverfassungsgericht verspielt immer mehr Ansehen und Substanz
Kolumne von Ulrich Landskron, 30.05.2001
Kaum hat sich der "public mainstream" mehr oder weniger tiefschürfend des Themas der Embryonenvernichtung ("Präimplantationsdiagnostik") angenommen, so darf offenbar eine Positionierung der neudeutschen Entscheidungsträger nicht fehlen. Mitreden ist dann alles, Schweigen ist "nicht in" – so dachte wohl auch Jutta Limbach (SPD), Nachfolgerin Roman Herzogs als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Zwar gibt es noch gar keine aktuellen Gesetze zu den neuen Fragen der Menschenwürde in der Biomedizin, geschweige denn Beschwerden zu Gesetzen oder Rechtsanwendungen, aber was soll´s: Frau Limbach spricht am 24. Mai d.J. dass es um die Frage gehe "ob bei Nachweis einer Schädigung der in vitro gezeugte Embryo transferiert oder auf Wunsch der Mutter hin vernichtet werden soll". Aha. "Die Biopolitik ist in Karlsruhe angekommen" vermerkt daraufhin – wohl leicht ironisch – das FAZ- Feuilleton.
< Die schleichende Enteignung der Neusiedler > Rechtliche Regelungen und Anwendung i.d.DDR
Die schleichende Enteignung der Neusiedler
von Karl Homer, 20. August 2004
1. Rechtliche Regelungen
2. Die Rechtsanwendung in der DDR
Hoffnung auf Rückgabe von LandHoffnung auf Rückgabe von Land (Mitteldeutsche Zeitung - SAALKREIS)
Hoffnung auf Rückgabe von Land
Mitteldeutsche Zeitung - SAALKREIS
Petersberg/MZ
Seit mehr als zehn Jahren kämpft Peter Nowak aus dem Petersberger Ortsteil Frößnitz um 8,5 Hektar Land, das sein schlesischer Großvater nach dem Krieg im Zuge der Bodenreform als Neusiedler erhielt und das später Teil der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft wurde. Nachdem die Bundesregierung 1992 das Enteignungsgesetz verabschiedete, verkaufte die Treuhand?Liegenschaftsgesellschaft einen Teil davon an den Betreiber des Petersberger Steinbruchs. Ein anderer Teil wird heute von einem privaten Bauern bewirtschaftet.
Udo Madaus und das "deutsche Watergate"
Udo Madaus und das "deutsche Watergate"
Seit Jahren streitet der Kölner um die Rückgabe des enteigneten Arzneimittelunternehmens seiner Familie in Radebeul
Von Heinrich Löbbers
Rückgabeverbot und Täuschung - Wirbel um das Paffrath-Buch zu den "Enteignungen von 1945 bis 1949" (03.2004)
Rückgabeverbot und Täuschung
Wirbel um das Paffrath-Buch zu den "Enteignungen von 1945 bis 1949"
< Das Straßburger "Bodenreform"-Urteil vom 22. 01. 2004 > und die Folgen
Das Straßburger "Bodenreform"-Urteil vom 22. Januar 2004 und die Folgen
Anmerkungen zur Begründung der Bundesregierung für eine Anrufung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zu den Stellungnahmen von Politikern und Parteistellen ( vor allem der SPD ) im Februar und März 2004
< Zersplitterte Pachtflächen > Gesetzlicher Anspruch auf Flurneuordnung
Zersplitterte Pachtflächen - Gesetzlicher Anspruch auf Flurneuordnung
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Wer Pachtflächen angeboten bekommt, die unerschlossen inmitten großer Schläge liegen hat einen gesetzlichen Anspruch auf Flurneuordnung nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschafts-Anpassungsgesetzes (§ 53 Abs. 2 LwAnpG).
< Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002 > EGMR verlängert der BRD auf Antrag die Frist zur Erwiderung
Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002
von Dr. Thomas Gertner, 02.10.2002
Der EGMR hat auf deren Antrag hin der BRD die Frist zur Erwiderung auf meine am 22.05.2001 eingereichten 47 Beschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die erstmals am 07.10.2002 ablief, um einen Monat verlängert. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Auch ich als Rechtsanwalt war darauf schon sehr häufig angewiesen gewesen; denn ich hätte meinem jeweiligen Mandanten sehr geschadet, wenn ich unter Zeitdruck unüberlegte Schriftsätze den Gerichten vorgelegt hätte. Und hier geht es für die BRD nicht nur um sehr viel Geld, sondern um ihr internationales Renomé.