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Pressemitteilung von ARE


Presseerklärung über Bodenreform-Affäre

Oberlandesgericht lehnt Antrag ab

Presseerklärung Zum Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 07.08.2008 , in dem strafrechtliche Ermittlungen gegen verantwortliche und Bedienstete des Landes im Skandal um die illegale Übereignung von Bodenreformland abgelehnt werden, nehmen die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) und der Bund der Neusiedlererben (BNE) wie folgt Stellung.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat uns bescheinigt, dass wir als Interessenverband nicht berechtigt seien, die skandalträchtige Vorgehensweise des Landes Brandenburg in einem so genannte „Anklageerzwingungsverfahren“ überprüfen zu lassen. Damit ist die „Bodenreformaffäre“ und deren Aufklärung jedoch noch längst nicht beendet. Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts lässt nämlich ausdrücklich offen, ob nicht doch aufgrund eines bestehenden Anfangstatverdachts die Ermittlungen wieder aufgenommen werden müssen. Damit ist das strafrechtliche Verfahren keinesfalls abgeschlossen, da nunmehr unmittelbar Betroffene die Strafanzeige erstatten werden. Wir stehen hier in Kontakt mit geschädigten Neusiedlererben, die in Kürze die Staatsanwaltschaft einschalten werden.

Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Auswertung zahlreicher Ermittlungsakten hat die ARE keinen Zweifel daran, dass der hinreichende Tatverdacht der Veruntreuung sowie des Betruge von der Staatsanwaltschaft bestätigt werden können. Unser Verfahrensbevollmächtigter, Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps, ist hierbei zwischenzeitlich auf eine direkte Korrespondenz zwischen dem Innenministerium und dem Finanzministerium von Anfang 2000 gestoßen, die die Grundlage für die skandalträchtige sogenannte „Freistellungserklärung“ darstellt. Es lässt sich anhand dieser Korrespondenz eindeutig nachweisen, dass unter Vorspiegelung falscher Tatsachen das Finanzministerium Zusicherungen abgegeben hat, die laut BGH-Urteil vom 07.12.2007 (Aktenzeichen V ZR 65/2007) wissentlich unrichtig waren.

Die Begründung des Beschlusses des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hält insoweit die Möglichkeit offen, in der Sache noch einmal den hinreichenden Tatverdacht durch die zuständigen Stellen zu überprüfen und Anklage gegen die maßgeblich handelnden Personen zu erheben. Somit ist ein neues Kapitel in der Aufklärung und Aufarbeitung der „Brandenburger Bodenaffäre“ aufgeschlagen worden. ARE und BNE werden sich weiterhin ausdauernd dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, dass die Betroffenen endlich zu ihrem Recht kommen und dass der Schaden, der für das Ansehen des Landes und für den Rechtsstaat entstanden ist, beseitigt oder zumindest gemildert wird.

Manfred Graf v. Schwerin ARE-

Bundesvorsitzender Potsdam, 09.08.2008