WiROZ

Schwarzbuch

Deutschland , ein Rechtsstaat mit absurden Seiten : Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 93 d, Abs. 1, Satz 3


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EINLADUNG ZUR WILLKÜR

§ 93d
(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

WER hat das beschlossen ?

WER  hat das geduldet ?

DAS PARLAMENT -  also  Ihre / unsere Vertreter  - hat  das akzeptiert. Und Karlsruhe  praktiziert es beinah täglich....

 Hätten Sie das akzeptiert ?