WiROZ

Schwarzbuch

ARE: Flächenerwerbsänderungsgesetz - notwendige Korrektur und Anpassung keine Bevorzugung.


Die dpa meldete im Zusammenhang mit dem am 17. Dezember 2010 verabschiedeten 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz, dass mit dem neuen Gesetz „Alteigentümer“ einseitig begünstigt und bevorzugt würden. Vor dem Hintergrund, dass früheren Eigentümern von Agrarflächen in den neuen Ländern, die in der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949) von den damals dort herrschenden Kommunisten politisch verfolgt, vertrieben und enteignet wurden, ein ohnehin nur dürftiges Recht zum Rückkauf ehemals eigener Grundstücke zurückgegeben wird, ist dies geradezu absurd und stellt eine Falschmeldung dar.

 

Bereits durch das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 war den „Alteigentümern“ dieses Recht schon eingeräumt worden, zerbröselte aber in der Folgezeit mehr und mehr. Nunmehr wird ihnen -mit rund 15jähriger Verspätung- zugestanden, sehr geringe Teile ihres widerrechtlich weggenommenen Eigentums -in etwa 3 -5 %- zu einem vergünstigten Preis, der Preisabschlag beträgt 35 % gegenüber dem Verkehrswert, von der Bundesrepublik verbilligt zurückkaufen zu dürfen.

Dies ist kein Gnadenakt, dies war und ist rechtsstaatlich geboten, übrigens auch entsprechend der Hinweise des Bundesverfassungsgerichts. Die früheren Eigentümer und ihre Familien wurden in der sowjetischen Besatzungszeit zu Opfern schwerer Menschrechtsverbrechen. Sie wurden völkerrechtswidrig vertrieben, verhaftet, verschleppt, misshandelt, teilweise umgebracht und entschädigungslos enteignet, ihre Äcker, Wiesen, Waldstücke und Forsten zum staatlichen Eigentum („Volkseigentum“) erklärt. Im Agrarbereich tarnten die Kommunisten diese Verfolgung als „Bodenreform“, in Gewerbe und Industrie als „Wirtschaftsreform“. Dann bei der deutschen Wiedervereinigung hat die Bundesrepublik Deutschland einen Teil des geschehenen Unrechts fortgesetzt und den Verfolgungsopfern oder ihren Erben dieses Land nicht, wie einst versprochen, zurückgegeben, sondern sich selbst einverleibt, um es meistbietend zu veräußern.

Mit der neuen Regelung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gegangen worden. Die Koalitionsvereinbarungen der schwarz-gelben Regierung sind hierdurch jedoch noch nicht abschließend realisiert worden. Die neue Regelung ist lediglich als ein zaghafter Beginn der Aufarbeitung des Vertreibungsunrechts in SBZ und DDR anzusehen.

ARE -prst. 03.01.2011