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Schwarzbuch

Presseerklärung von ARE in dem Bodenreform- Affäre am 12. März 2008


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P r e s s e e r k l ä r u n g

„Bodenreform-Affäre , auch in „MV“

Der Beitrag in der MAZ von Igor Göldner zum Brandenburger-Bodenreformskandal-vom 07.03.08 verträgt einige grundsätzliche und aktuelle Ergänzungen.

1) In Mecklenburg-Vorpommern hat nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums die (landeseigene) „Landgesellschaft MV“ rund 50.000 Bodenreformgrundstücke ausfindig gemacht. man habe seit 1992 intensiv gesucht, dadurch sei die Zahl der Fälle, in denen gesetzliche Vertreter bestellt worden seien, deutlich geringer.. In 7.700 Fällen habe das Land Herausgabeansprüche erhoben, in rund 3000 Fällen seien die Erben unbekannt geblieben.Gesetzliche Vertreter für sie seien überwiegend Gemeinden und Ämter, aber auch Anwälte gewesen. Im Klartext: ein ähnliches Vorgehen wie in Brandenburgf, nur nicht ganz so dreist.- Die 3000 Grundstücke wolle man auch nicht herausgeben, es sei denn, auftauchende Erben wiesen ihre „Besserberechtigung“ nach.

2) Laut Aussage des Ministeriums haben auch noch n a c h dem Oktober 2000 Übereignungen zu Gunsten des Landes auf der Grundlage von Artikel 233 EGBGB stattgefunden! Dies dürfte in schärfster Weise der gesetzlichen Regelung gemäß Artikel 233 § 14 zuwiderlaufen, wonach die Übereignungsansprüche spätestens bis zum 02.10.2000 geltend gemacht werden mussten. Danach waren die Ansprüche verjährt. Diese Einrede konnte zwar von nicht vorhandenen Erben nicht geltend gemacht werden, was aber nichts an der Nichtigkeit dieser Vorgehensweise ändern dürfte.

3) Der Leitsatz des BGH-Urteils vom 07.12.2007 begründet die Nichtigkeit der Auflassungser­klärungen mit der unterlassenen Prüfung der Zuteilungsberechtigung. Dem entsprechend kann es nicht darauf ankommen, ob das Land oder irgendein Dritter als gesetzlicher Vertreter eingesetzt wurde, denn diese Prüfung kann naturgemäß bei einem abwesenden Erben niemals stattfinden. Demzufolge sind alle Enteignungen, bei denen die Prüfung nicht durch­geführt ist, als rechtswidrig zu bezeichnen.

4) Nicht anders ist die Aussage aus MV zu beurteilen, dass die Übereignung angeblich erst vor­genommen worden wäre, wenn "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenom­men werden durfte, dass der fiskalische Anspruch besteht". Wie sollte dieses „Ergebnis“ zustande kommen können, wenn die Erben icht bekannt waren ?

5) Es werden nunmehr Fälle bekannt, in denen die Enteignung ohne Mitwirkung der Eigentümer oder eines Gerichts erfolgt sind. Behördlichen Mitteilungen zufolge müssen auch in M-V zahlreiche solcher Fälle vorgekommen sein, wie sich im Prinzip auch aus der eigenen Aussage des Landwirtschaftsministeriums ergibt.

6) Auch aus Sachsen und Thüringen liegen inzwischen Hinweise und Zahlen vor ( zusammen mindestens 10.000 Fälle), in Sachsen-Anhalt liess sich das land 18.208 Bodenreformgrundstücke übertragen.

 

Es zeigt sich also , daß die „Brandenburg-Affäre“ als Ausdruck des Umgangs seit den 90er Jahren mit Rechtsstaat und Eigentum im wiedervereinigten Deutschland nun auch die anderen Neubundesländer erfaßt hat und wenigstens der BGH den Mut hatte und einen Anlaß fand, die Notbremse zu ziehen.

Manfred Graf v. Schwerin 12.03.08

ARE-Bundesvorsitzender