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ZOV 2-2012 An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung

der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts
systematisch gescheitert? – Teil 3: Verfassungs- und völkerrechtli-
che Vorgaben für die Aufarbeitung von SED-Unrecht

Des Karlspreises nicht würdig ---von K.P. Krause----Wer ? Schäuble

Klaus Peter Krause* am 17. Mai 2012

Des Karlspreises nicht würdig

UOKG-Verbändetreffen mit dem Thema: "20 Jahre UOKG-Rückschau und Perspektiven künftiger Arbeit"

16.06.2012 - 13:00
17.06.2012 - 13:00

Die Tagung findet am 16. Juni in der Gedenkstätte Normannenstr. (Stasi-Museum), Haus 1, Ruschestr. 103, 10365 Berlin statt.

Professor Karl Doehring : Erinnerung an den " Ehrensenior" der ARE : eine singuläre Erscheinung von internationalem Rang

Auzüge von seinem Buch " von der Weimarer Republik zur Europäischen Union --Erinnerungen"

  • Erfahrungen mit der hohen Gerichtsbarkeit
  • Die Studentenunruhenvon 1968

 

Neu erschienen ! Der Deutsche Goldrausch

:  Die wahre geschichte der Treuhand von DIRK LAABS

Eine Ausstellung in Brandenburg an der Havel zeigt die Wirklichkeit des Dreißigjährigen Krieges !

10.04.2012, F.A.Z., Feuilleton (Feuilleton), Seite 32 - Ausgabe D1, D2, D3, R



Männer, Musketen, Totentrompeten

Die dritte Gewalt in Schielage...? bekannt ! aber doch

von Dr. Joachim REUTER

 Zur "Dritten Gewalt":
"....es geht darum, aufzudecken, daß die Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein Schein ist, hinter dem eine andere rechtliche und oft auch tatsächliche Wirklichkeit steht. Dieser Schein ist historisch entstanden. Man hat sich an ihn gewöhnt....Die Gewaltentrennung im heutigen staatsrechtlichen Sinne besagt, daß Legislative, Exekutive und Rechtsprechung von verschiedenen Organen wahrzunehmen sind. Daraus folgt zunächst, daß diese Organe selbständig sein müssen, d. h. ihr Eigenleben in sich tragen, ohne in ihrem Seinsbestand von einer der anderen Gewalten abzuhängen.... Diese [die deutsche] Justizverwaltung ist aber....im wesentlichsten Teil, nämlich in der Spitze, den Gerichten entzogen und in die Hand der Exekutive gelegt. Das hebt....den Seinsbestand der Dritten Gewalt auf und macht ihn zur Fiktion trotz Anerkennung im Grundgesetz und in den Landesverfassungen...." [So Paulus van Husen, der erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen].

Das Versagen der Dritten Gewalt während der Nazizeit wurde in der amtlichen Begründung des Grundgesetzes [vgl. DAS GRUNDGESETZ - Die Rechtsprechung] u.a. mit folgenden Worten kommentiert: "Die hinter uns liegenden bitteren Erfahrungen erklären sich zu einem nicht unwesentlichen Teil daraus, daß die Richter mit einer schweren, soziologisch und historisch bedingten Hypothek belastet waren, daß....der Richter auch nach der Trennung der Gewalten ein "kleiner Justizbeamter" geblieben war. Schon seit langem....haben sich gewichtige Stimmen gegen diese Verbeamtung des Richters gewandt; man wollte ihn statt dessen wieder als ersten Vertreter eines Ur-Berufsstandes, einer menschlichen Urfunktion angesehen wissen und einen neuen Richtertyp schaffen, unabhängig von allen anderen Laufbahnen des öffentlichen Dienstes." Dies geschah nicht. Unter kosmetischen Korrekturen verblieb es bei dem alten Status der Richter.