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Pressemitteilung von Jochen-Konrad Fromme - Mitglied des Deutschen Bundestages


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Fromme zu Flächenerwerbsänderungsgesetz

 

 

 

Haverlah, den 01.04.2009

Fromme zu Flächenerwerbsänderungsgesetz

Der für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständige Berichterstatter für das Flächenerwerbsänderungsgesetz im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellt zu einem Artikel in dem Informationsdienst Agrar-Europe klar:

Weil die SPD die berechtigten Belange der Alteigentümer auf Erwerbsmöglichkeiten, wie sie ihnen in einem schwierigen Kompromiß 1994 eingeräumt worden waren, zu Gunsten eines moralisch nicht gerechtfertigten fiskalischen Gewinnes von 1 bis 2 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt beiseite schieben will, kann die Union ihre Hand nicht zu einer Scheinlösung reichen. Sie ist nicht, wie Agrar Europe meldet, eingeknickt, sondern hält unverändert an ihrem Standpunkt fest, daß für die Alteigentümer nur eine Stichtagsregelung oder die Rückkehr zu einer reinen Flächen/Einheitswertformel, wie sie 1994 einvernehmlich im Gesetz beschlossen war, eine gerechte Lösung sein kann. Ein solcher Beschluß könnte sofort gefaßt werden, wird aber vom Koalitionspartner SPD verweigert.

1994 hatten sich die Parteien im Bundesrat und Bundestag in einem schwierigen Vermittlungsverfahren darauf geeinigt, dass enteignete Alteigentümer im Durchschnitt einen Betrieb von 32 Hektar zu besonders günstigen Konditionen wiedererwerben durften. Da dies eine Maßnahme der Restitution war und kein vergünstigter allgemeiner Neuerwerb dahinter steckt, hat die EU diese Maßnahme auch nicht beanstandet. Sie hatte 1999 vergünstigte Pächtererwerbe, die im gleichen Gesetz geregelt worden waren, als unzulässige Beihilfe eingestuft und damit eine Rechtsänderung für diesen Teil erzwungen.

Rot-Grün hat seinerzeit eine gleichlautende Regel für Pächter und Alteigentümer getroffen, die nun die ehemals enteigneten Grundbesitzer erheblich benachteiligt und dem Finanzminister einen fiskalischen Gewinn von 1 bis 2 Milliarden Euro beschert. Ursprünglich mussten die Alteigentümer für den Erwerb den dreifachen Einheitswert aufwenden. Die Kaufmöglichkeiten waren auf den mit der Enteignung festgestellten halben Wert der Ausgleichsleistung bzw. max. 300.00 Ertragsmesszahlen des verlorenen Vermögens begrenzt. Diese Größe mußte durch einen sogenannten Ausgleichsmessbescheid von der zuständigen Landesbehörde festgestellt werden. Der dafür erforderliche Antrag mußte 1995 gestellt werden. Es gab also eine vom Kaufpreis unabhängige Obergrenze für den Erwerb.

Nachdem eine entsprechende Regelung für den Pächter von der EU beanstandet worden war, hat man die Erwerbsmöglichkeiten durch eine Formel ersetzt, die als wesentliches Element den Grundstückspreis zum Inhalt hat. Um die Erwerbsmöglichkeiten für die Alteigentümer wie 1994 vereinbart zu erhalten, wurde die zahlenmäßige Obergrenze für die Kaufmöglichkeit der neuen Formel angepaßt.

Da nach 2004 die Grundstückspreise erheblich gestiegen sind, ist damit in Konsequenz der neuen Formel die Möglichkeit zum Flächenerwerb für Alteigentümer dramatisch eingeschränkt. Statt der bisher durchschnittlichen 32 Hektar können sie im Durchschnitt jetzt noch 12 Hektar erwerben. Dadurch wird eine große Fläche frei, die der Finanzminister meistbietend an Grundstückmakler verkaufen kann. Auf diese Art und Weise streicht er einen Betrag zwischen 1 und 2 Milliarden Euro ein, den er bei ordnungsgemäßer Verwaltung nicht hätte bekommen können. Wären die Rechtsvorschriften konsequent umgesetzt worden und alle Geschäfte bereits in den 90er Jahren, als die Bodenpreise noch nicht gestiegen waren, getätigt worden, hätten die Alteigentümer ihre 32 ha bekommen und die Fläche hätte nicht für den fiskalischen Verkauf zur Verfügung gestanden. Es ist nach Auffassung von Fromme unmoralisch, die Tatsache, daß die Länderverwaltungen die notwendigen Vorbescheide nicht rechtzeitig erteilt haben, für einen „Gewinn“ des Bundeshaushaltes zu nutzen.

Wenn Agrar-Europe nun behauptet, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe in dieser Frage eingelenkt und ihre Forderung nach Stichtagsregelungen fallen lassen, dann ist das schlicht und einfach falsch. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bleibt nach wie vor bei ihrer Forderung, dass nur dieses eine gegenüber den Alteigentümern gerechte Lösung ist. Allerdings lässt sie sich mangels Zustimmung der SPD zurzeit nicht umsetzen. Um nicht andere, für die Alterwerber wichtige Alteigentümerregelungen, die ebenfalls in dem Gesetz enthalten sind, zu blockieren, hat die CDU davon abgesehen, auf einer Regelung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu bestehen. Das bedeutet aber nicht, dass sie ihre Meinung geändert und ihre Forderung aufgegeben hat. Ganz im Gegenteil, einer vom Bundesfinanzminister vorgeschlagene Scheinlösung, die bei einer Umrechnung eines Zinsanspruches die Erwerbsmöglichkeit um ca. 2 Hektar im Durchschnitt gesteigert hätte, hat die Union gerade deshalb nicht zugestimmt, weil damit der Eindruck entstanden wäre, man hätte die Probleme nun endgültig gelöst. Wer einer solchen Entwicklung die Hand reicht, fügt den Alteigentümern auf Dauer bitteres Unrecht zu, weil das Thema damit ein für alle Mal beendet wäre.

Die CDU/CSU sieht sich hier in voller Übereinstimmung mit den Betroffenen, wie z. B. der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.