WiROZ

Schwarzbuch

Die Linke übt heftige Justiz-Schelte--Staatsanwalt ermittelt in Bodenreform-Affäre nicht


| | |

POTSDAM. Auf heftige Kritik stieß gestern die Ankündigung der Potsdamer Staatsanwaltschaft, in der Bodenreform-Affäre keine Ermittlungen gegen das Land Brandenburg aufzunehmen. "Diese Entscheidung ist juristisch nicht nachvollziehbar", teilte Wolfgang Neskovic, Cottbuser Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, gestern mit. Schließlich habe der Bundesgerichtshof unmissverständlich entschieden, dass die bisherige Praxis im Land "sittenwidrig" und nichtig sei. Neskovic empfahl den betroffenen Erben von Bodenreform-Land, die bereits Anzeige erstattet haben, nun den Rechtsweg zu beschreiten. "Nach einer Beschwerde zum Generalstaatsanwalt kommt hier auch das sogenannte Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht infrage", so Neskovic.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam hatte zuvor mitgeteilt, dass sie in der Bodenreform-Affäre der Landesregierung keine Ermittlungen wegen Untreue aufnehmen werde. Nach Durchsicht von Akten der Ministerien für Finanzen, Inneres und Justiz fehle dafür ein Anfangsverdacht, so ein Sprecher. Es gebe auch keinen Anhaltspunkt für eine Anstiftung zur Untreue durch Vorgesetzte in den Behörden. Die Landesregierung habe nach eigenem Verständnis in den Jahren 1999 und 2000 in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt. Dabei hatte sich das Land in rund 10 000 Fällen an Stelle unbekannter Erben in Grundbücher eintragen lassen.

Konkret war die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Anzeige gegen unbekannt tätig geworden. Es ging um den Fall einer angeblich nicht besser berechtigten Erbin von Bodenreform-Land. Hier hatte sich das Land über einen Vertreter als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Das Potsdamer Amtsgericht hieß dieses Vorgehen gut. Das Oberlandesgericht monierte aber später, dass das Land sich die Genehmigung für dieses Verfahren vom Landkreis und nicht von einem Vormundschaftsgericht besorgt hatte. "Die Erben verloren ihr Eigentum, obwohl sie aufgrund einer Verjährungsvorschrift einen Anspruch darauf hatten, diese Grundstücke behalten zu dürfen", so Neskovic. Eine Prüfung sei unterblieben. (mak.)

Berliner Zeitung, 12.03.2008