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Land stoppt 1400 Anträge für Grundbucheinträge bei Bodenreformland / MOZ, 06.03.2008


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Land stoppt 1400 Anträge für Grundbucheinträge bei Bodenreformland 

Potsdam (ddp) Die Landesregierung hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur unrechtmäßigen Enteignung von Bodenreformland-Erben rund 1400 Anträge auf Eintragung in Grundbücher zurückgezogen. Das teilte Finanzminister Rainer Speer (SPD) am Donnerstag in Potsdam mit. Damit war die Zahl der unbearbeitet bei den Ämtern liegenden Anträge um 400 höher als ursprünglich angenommen.Die Rücknahme der Anträge ist Teil eines fünf Punkte umfassenden Sofortprogramms, mit dem die Landesregierung nach dem BGH-Urteil Rechtsfrieden herstellen will. Das Land hatte vor dem 2. Oktober 2000 in rund 10 000 Fällen Bodenreformland bis dahin unbekannter Erben an sich selbst übertragen. Der BGH hatte diese Enteignungen als sittenwidrig bezeichnet.In rund 1400 Fällen waren die Grundbuch-Eintragungen noch nicht vollzogen worden. Die dazu eingereichten Anträge wurden jetzt zurückgenommen. In den anderen Fällen sollen die Grundstücke zurückgegeben werden, wenn sich Erben melden. Bleiben die Erben unbekannt, werden die Grundstücke treuhänderisch verwaltet. Wurden Grundstücke bereits weiterveräußert, bekommen mögliche Erben den Kaufpreis erstattet.Laut Speer verkaufte das Land zwischen 2000 und 2007 insgesamt 282 Bodenreform-Flurstücke und nahm dafür rund 1,64 Millionen Euro ein. Im Landeshaushalt gebe es eine Rücklage aus der Bewirtschaftung von Bodenreform-Flächen von rund 9,6 Millionen Euro. Daraus sollten die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil beglichen werden.Wie der Minister weiter mitteilte, haben nach dem BGH-Urteil mehr als 3200 Bürger telefonische oder schriftliche Anfragen an das Land gerichtet. Nach ersten Schätzungen könnten bis zu zehn Prozent dieser Bürger Anspruch auf Bodenreform-Grundstücke haben.

Donnerstag, 06. März 2008