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Schwarzbuch

Bodenreform-Land: Führung will von nichts gewusst haben......Berliner Zeitung 12.02.08


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von A. Beyerlein

Böttcher widerspricht Darstellung des Innenministeriums

 

POTSDAM. Hochbrisante Fragen mit finanziellen Auswirkungen in Millionenhöhe werden in Brandenburgs Landesregierung offenbar auf Arbeitsebene abgehandelt. Diesen Eindruck vermitteln derzeit jedenfalls die in der Affäre um den Umgang mit Bodenreform-Flächen involvierten Ministerien für Finanzen, Inneres sowie Justiz. "Die Ministerebene war nicht befasst", betonte gestern auch die Sprecherin von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), Dorothee Stacke, bezogen auf die vom Bundesgerichtshof (BGH) als sittenwidrig gerügten Verfahren im Jahr 2000. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Karl-Ludwig Böttcher, hält dagegen: "Ich selbst habe damals doch mit Schönbohm darüber geredet."

Sowohl im Landtag als auch im politischen Raum sei das Verfahren bekannt gewesen, das jetzt vom BGH für nichtig erklärt wurde. Unter Zeitdruck hatte sich das Land in den Jahren 1999 und 2000 zunächst von den Landkreisen zum Verwalter von ehemaligen Bodenreformflächen einsetzen lassen. In dieser Funktion beantragte es dann bei den Grundbuchämtern die Auflassung zu seinen eigenen Gunsten.

Das könne aus heutiger Sicht zwar als fragwürdig erachtet werden, sagte Böttcher gestern. Aber es habe keine Alternative gegeben. Denn es galt, noch vor Einsetzen der Verjährungsfrist im Oktober 2000 klare Vermögensverhältnisse zu schaffen. "Das war auch im Interesse der Kommunen." Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes geht davon aus, dass nur bei ganz wenigen der derzeit diskutierten rund 10 000 Flächen überhaupt Erben dingfest gemacht werden konnten, die aber nach den geltenden Vorschriften auch gar nicht zur Übernahme der Grundstücke berechtigt waren. In diesem Zusammenhang warnte Böttcher davor, die Flächen nunmehr pauschal an Nachkommen der ehemaligen Neubauern zu übergeben.

Böttcher versicherte, dass er über diese Thematik auch persönlich mit dem damals gerade ins Amt gekommenen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gesprochen habe. Schönbohm hatte sich nach Bekanntwerden des BGH-Urteils im Januar über das Vorgehen des Landes empört. Da vom Finanzministerium Freistellungserklärungen ausgestellt wurden, die die Landkreise von allen finanziellen Risiken freistellten, sei kaum denkbar, dass auch die restlichen Kabinettsmitglieder nicht informiert waren. Weitergeleitet wurden die Erklärungen über das Innenministerium. Aber auch im Justizministerium heißt es, dass der damalige Minister Kurt Schelter (CDU) nicht eingeschaltet war. Die positive Bewertung des nunmehr verworfenen Verfahrens sei nur von der Arbeitsebene abgegeben worden.

Das Finanzministerium hatte unlängst eingeräumt, dass Minister Rainer Speer (SPD) nichts davon wusste, dass sein Haus gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Sachen Bodenreform den BGH angerufen hatte. Dies hatte zu der bundesweit beachteten BGH-Entscheidung mit beispielloser Kritik an der Brandenburger Praxis geführt. Heute muss Speer in einer Sondersitzung vor Finanz- und Rechtsausschuss Stellung nehmen.

Berliner Zeitung, 12.02.2008