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Schwarzbuch

Die SED-Opferbeauftragte beim Petitionsausschuss des Bundestags


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Am 6. April nahm die SED-Opferbeauftragte an einer Sitzung des Petitionsausschusses teil, um sich mit dessen Mitgliedern über die zukünftige Zusammenarbeit auszutauschen.

Die Opfer von SED-Unrecht wenden sich auf der Suche nach Gerechtigkeit oft nicht nur an die SED-Opferbeauftragte, sondern auch an den Petitionsausschuss des Bundestages.

Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Ausübung ihres Petitionsrechts an den Deutschen Bundestag wenden. Der Ausschuss prüft die Anliegen der Bürger und kann hierfür u.a. Stellungnahmen der Bundesregierung einholen, andere Bundestagsausschüsse beteiligen, Petenten, Zeugen und Sachverständige anhören sowie Petitionen zur weiteren Behandlung an die Bundesregierung überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis geben. Der Petitionsausschuss berichtet zudem dem Bundestag über die von ihm behandelten Petitionen.

Die SED-Opferbeauftragte wird auch teilweise von Betroffenen ausdrücklich gebeten, sie in ihren Petitionsverfahren zu unterstützen.

In der Ausschusssitzung betonte Zupke daher, dass ihr sehr an einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Ausschuss gelegen ist. Sie könne dem Ausschuss eine weitere Expertise zur Verfügung stellen und so für die Menschen das Beste erreicht werden.

Zudem tauschte sich Zupke mit den Abgeordneten über ihre Tätigkeit als Ombudsfrau für die Opfer der SED-Diktatur aus. Immer wieder haben auch die Abgeordneten des Petitionsausschusses mit Betroffenen von SED-Unrecht zu tun, bei denen keines der bestehenden Instrumente zur Unterstützung greift. Daher sind die geplanten Verbesserungen für die SED-Opfer, wie die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds und die Weiterentwicklung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, nicht nur für die SED-Opferbeauftragte, sondern auch für die Mitglieder des Petitionsausschuss von besonderer Bedeutung.

Zupke betonte, dass Sie die Abgeordneten bei allen Themen im Zusammenhang mit SED-Unrecht gerne unterstützt, und das nicht nur im Zusammenhang mit konkreten Petitionsverfahren, sondern auch in der Wahlkreisarbeit und im Umgang mit von SED-Unrecht betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.