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Pressemitteilung von Cornelia Behm MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 4. Februar 2010


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"Direkterwerb wird immer mehr zum Regelfall"

Behm kritisiert neue Privatisierungsgrundsätze für Agrarflächen der BVVG

"Der Direkterwerb von BVVG-Agrarflächen durch Pächter wird mit den neuen Privatisierungsgrundsätzen für die bundeseigene BVVG immer mehr zum Regelfall. Dies benachteiligt diejenigen Betriebe, die Anfang der 90er noch nicht pachten konnten. Darüber können auch die zum Teil begrüßenswerten Details der neuen Verfahrensweise nicht hinwegtäuschen." Mit diesen Worten kommentierte die Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Änderungen der Privatisierungsgrundsätzen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG). "Zu begrüßen ist etwa die Ausweitung der auf arbeitsintensive Betriebe beschränkten Ausschreibungen von 2.000 auf 5.000 Hektar. Das ist etwas, wofür ich mich immer stark gemacht habe."

"Den Umfang der Direkterwerbsansprüche zu staffeln ist auch richtig. Unverständlich ist jedoch, wie die Staffelung erfolgt: Betriebe, die einen hohen Anteil ihrer Betriebsfläche von der BVVG gepachtet haben, sollen mehr BVVG-Flächen erwerben können, indem ihnen zugestanden wird, dass ihnen ein höherer Anteil ihrer Betriebsfläche gehört. Ein geeignetes Kriterium für eine Staffelung der Direkterwerbsansprüche wäre demgegenüber die Größe der Gesamtbetriebsfläche. Vor allem kleine Betriebe sollten ihre Betriebsfläche durch Erwerb der von ihnen gepachteten BVVG-Flächen sichern können, weil sie ansonsten eine wirtschaftliche Größenordnung verlieren. Außerdem können sie bei Ausschreibungen oftmals schlechter mitbieten als große. Diesen Nachteil könnte die BVVG durch erweiterte Direkterwerbsansprüche ausgleichen.

Damit der Direkterwerb dennoch nicht weiter Regelfall bleibt, sind die Möglichkeiten des Direkterwerbs an anderer Stelle zu vermindern. Dies ist nötig, damit in Zukunft Neu- und Wiedereinrichter überhaupt hinreichend viele Flächen erwerben können. Dazu sollte die absolute Obergrenze von 450 ha für den Direkterwerb heruntergesetzt werden.

Unverständlich ist, warum im neuen Privatisierungskonzept die gesetzlichen Ansprüche der Alteigentümer auf Flächenerwerb offenbar immer noch keinerlei Rolle spielen, obwohl bisher nur ein Teil von ihnen einen Bescheid über den ihnen zustehenden Erwerbsanspruch erhalten haben und den Kauf entsprechend realisieren konnten. Es ist dringend erforderlich, einen Mechanismus festzulegen, der sicherstellt, dass alle Alteigentümer ihre gesetzlich verbrieften Ansprüche auf vergünstigten Erwerb von BVVG-Flächen auch umsetzen können, wenn sie es wollen. Es kann nicht sein, dass alle BVVG-Flächen bereits verkauft wurden, wenn die letzten Alteigentümer dereinst ihren Ausgleichsleistungsbescheid erhalten werden." (Fettung durch ARE-Pressestelle)

Büro Cornelia Behm MdB,
Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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