WiROZ

Schwarzbuch

Rechts- und Grundsatzfragen


Ehrenpension ......


Opfer oder Widerständler?

Amtspflicht zu raschem Behördenhandeln

Behörde hat die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten

Bürger stehen Schadensersatzansprüche gegen den Staat zu

Der Bundesgerichtshofs bejaht Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen einer unzumutbaren Verzögerung beim Handeln einer Behörde.

Ihre Rente ! . Wie unfair dürfen Rentner behandelt werden?

Wie unfair dürfen Rentner behandelt werden?

Haben die deutschen Kommunisten und die Nachfolger der SED-Schergen keinerlei Würde ?

Bericht eines politisch Verfolgten --ab 1945......

"Das ,Speziallager Nr. 2' Buchenwald lag am Nordhang des Ettersberges bei Weimar. Es bestand aus 15 doppelgeschossigen Steinbaracken und 32 eingeschossigen Holzbaracken. Die mit Gittern vor den Fenstern versehenen Baracken waren durch Stacheldraht voneinander getrennt. Das Lager war von mehreren Reihen Elektro- und Stacheldrahtzaun, einer breiten geharkten Schießzone und einem kilometerlangen Bretterzaun umgeben. Die Internierten konnten nun in kürzeren Abständen, vielleicht monatlich, kompanieweise duschen. Buchenwald brachte die Berührung mit der Natur. Entlang der Lagerstraße standen Sträucher und Trauerweiden; man hatte einen Ausblick auf das thüringer Tal und auf den alten Buchenbestand des Ettersberges. Im August 1949 kam Alexander [...] mit Tuberkolose auf die Station V des Lagerlazaretts. Einer fabelhaften Ärztin verdankte er sein Überleben. Der innerlich ungebrochene Mann – von Mitinternierten „Exzellenz“ genannt – hielt weiterhin durch. Am 14. Januar 1950 wurden die insgesamt noch 15.000 Internierten den DDR-Behörden übergeben. Mit den letzten Häftlingen verließ Alexander am 9./10. Februar 1950 Buchenwald und wurde ins Zuchthaus Waldheim gebracht."

Erst 1955 wurde er von dort entlassen.

An Frau Merkel------Opferpension

----- Original Message -----
Sent: Wednesday, January 24, 2007 2:46 AM
Subject: Mein Beitrag zum Thema ...
Sehr geehrte Frau Merkel,
einige Gedanken zum "Tagungsort Schwielochsee" der Klausurtagung der Koalition, bei der gelegentlich eine sogenannte Opferpension beschlossen worden sein soll.
Das Gelände gehörte der Stasi, gelangte nach der "Wende" in die Hände eines "Hilperts"-bekannt aus dem Fernsehen in Sachen Bernsteinzimmer(Fernsehen Bremen). Die Stasi wollte dort einen Golfplatz für Westberliner bauen, Irgendwie gelangte Hilpert, Axel(Stasioberst-Ehrenoberst der kubanischen Armee) nach der Wende in Besitz der sehr großen Immobilie, aktivierte mehr als Fördermittel des Landes Brandenburg, baute dort, ließ die Bewachung von ehemaligen Stasi-Leuten übernehmen, hat beste Kontakte zur FDP)Genscher) und CDU(Merz) aufgebaut und spielt in seiner Potsdamer Firma den großen Macker(Kutzmus).

Büro: +49 (0331) -9793280
Fax:
+49 (0331) -9793285 E-Mail: pmps.Hilpert@t-online.de Handy: +49 (0172) -8067330

Neu! Wichtiger Beitrag zur Gesamtthematik der Verfolgungen 1945-1949.

Unter dem Titel "Zum Strafcharakter der Verfolgung Industrieller und Gewerbetreibender als Kriegs- und Naziverbrecher in Ost-Berlin" ist in der Ausgabe 3/2006 der juristischen Fachzeitschrift ZOV(Zeitschrift für offene Vermögensfragen) eine ausführliche Bestandsaufnahme der bisherigen Rechtsprechung, eine umfassende  Darlegung der rechtlichen Grundlagen, ferner eine Beschreibung der Durchführung der Verfolgung und deren Rechtscharakter erschienen. Autoren des Beitrages sind Dr. Johannes Wasmuth, München und Stefan v. Raumer, Berlin. Hintergrund des Beitrages ist vor allem das neu angelaufene, u.a. auf dem 10. Programmtag in Borken behandelte-Verfahren zum Strafcharakter der Verfolgungen in  der SBZ  1945-1949. Beide Autoren sind auch die Verfasser der hierzu gehörigen Schriftsätze, in denen die erforderliche Anwendung des Strafrechtlichen Rehabikitierungsgesetzes herausgearbeitet wird.
In Anbetracht der besonderen Wichtigkeit des Resumés und  seiner juristisch exakten und authentischen Wiedergabe veröffentlichen wir hiermit das Fazit des ZOV-Beitrags mit freundlicher Genehmigung der ZOV-Redaktion im Wortlaut. - Näheres zur Thematik auf Anfrage - are-mgs-gk

Die Lizenz zum Betrügen

Selenz`Kommentar 27.November 2006 www.hans-joachim-selenz.de

§ 007 : Die Lizenz zum Betrügen

Mr. Bond - James Bond natürlich - zeigt uns, wie man die Welt rettet. Er hat die Lizenz zum Töten. Keine Gesetze. Keine Fragen. Die Walther PPK regelt selbst schwierigste Fälle. Problemlos, legal! Warum, so fragt sich der moderne Bürger, machen wir das in unserem Staat nicht ebenso? Es muss ja nicht gleich Killen sein. Doch gemach. Die Lizenz zum Betrügen ist in unse-rem Lande durchaus schon weit verbreitet. Schichtenweise sozusagen. Man muss nur ein wenig genauer hinschauen. In Teilen der deutschen Justiz sind wir nämlich bereits den entscheidenden Schritt weiter. Quasi „legal". Frei nach dem Motto: Von Bond lernen, heißt siegen lernen.

Wie unfair dürfen Rentner behandelt werden?

Bereits einige Male wurde über einzelne Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundes-verfassungsgerichts (BVerfG) berichtet, wonach überwiegend Nachteile für die Rentner entstanden sind. Aber auch Urteile mit positivem Ergebnis wurden erwähnt. Allein dieser Umstand könnte möglicherweise eine Verbesserung der Situation bewirken. Dies ist aber nur dann denkbar, wenn solche positiven Entscheidungen auch durch die Rentenversicherung umgesetzt werden würden. Auf die Frage, ob sie dazu denn nicht verpflichtet sei, muss man antworten: eigentlich ja, aber offenbar doch nicht!

Fall Bars - Pressemitteilung von RA v. Raumer von 24. Oktober 2006

Soeben hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf die Sitzung vom 16. Oktober 2006 im Fall BARS ./. Deutschland; Beschwerde- Nr. 2725/04 verkündet, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Mit seiner Beschwerde hatte Herr BARS geltend gemacht, ihm stünden Ansprüche auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Rückgabe des seinem Vater auf Grund politischer Verfolgung und Denunziation in der sowjetischen Besatzungszeit entzogenen Grundbesitzes zu, die Verweigerung solcher Ansprüche durch deutsche Gerichte verstoße nicht nur gegen deutsches Recht, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

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