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Recht: Bodenreform-Erben unzufrieden. Aktionsgemeinschaft übt heftige Kritik an Landtag und Finanzministerium


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 MAZ - 17. März ...............von Igor Göldner

POTSDAM - Schwere Vorwürfe haben Bodenreform-Erben an Brandenburgs Finanzministerium, aber auch an der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Potsdamer Landtag geübt. Die bisherigen Ergebnisse bei der Aufklärung der Bodenreform-Affäre seien „deprimierend“, sagte gestern der Bundesvorsitzende der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE), Manfred Graf von Schwerin, vor Journalisten.Das Land Brandenburg habe bisher seine Möglichkeiten, anonyme Erben von Bodenreformflächen zu finden, nicht ernsthaft genutzt. „Das Land hätte nur in seine Schublade schauen müssen. Die Öffentlichkeit ist hier vorgeführt worden”, sagte von Schwerin. Der unter anderem für die ARE tätige Rechtsanwalt Thorsten Purps verlangte, die bislang ungeklärten Grundstücke im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dieses übliche Verfahren könne bundesweit allen Erben-Ermittlern als Recherchegrundlage dienen und habe eine Erfolgsquote von 70 bis 80 Prozent. Das Land habe dagegen gerade mal bis zu 700 Erben gefunden. Die Erbensuche über Zeitungsanzeigen zu führen, wie es das Finanzministerium getan habe, sei unprofessionell, so von Schwerin.Er präsentierte einen umfangreichen Forderungskatalog. So soll der Untersuchungsausschuss, der in dieser Woche seinen Abschlussbericht vorlegen und im April seine Arbeit beenden will, nach der Landtagswahl im Herbst erneut ins Leben gerufen werden – allerdings mit einem erweiterten Untersuchungsgegenstand. Überdies soll unverzüglich der Landesrechnungshof eingeschaltet werden. Vorgeschlagen wird auch die Bildung einer „Wahrheitskommission” mit angesehenen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Rechtsanwalt Purps warf zugleich der Staatsanwaltschaft vor, Verfahren so lange zu verzögern, bis eine Verjährung eintritt. „Das ist Schlamperei“, sagte er. Das Land Brandenburg hatte bis zum Ablauf einer Verjährungsfrist (2. Oktober 2000) in rund zehntausend Fällen Bodenreformland an sich selbst übertragen und sich ins Grundbuch eintragen lassen, weil für die Flächen keine Erben gefunden wurden. Der Bundesgerichtshof hatte 2007 diese Praxis als „sittenwidrig“ eingestuft.Das Finanzministerium wies die Vorwürfe gestern zurück. Das Land habe sich bei der Umsetzung des BGH-Urteils nichts vorzuwerfen, sagte Sprecher Ingo Decker. Bis heute habe es 2070 schriftliche Anfragen möglicher Erben gegeben. Nach derzeitigem Stand gebe es etwa 470 Anspruchsberechtigte. (Von Igor Göldner) MAZ, 17.03.2009

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