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Schwarzbuch

Erbenermittlung..... ARE / J. Gruhle..


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Zur Frage: Offensive bei der Erbenermittlung in der „Brandenburger Bodenaffäre“(Ticker-Meldung: „ARE nimmt Erbenermittlung selbst in die Hand“).

 

Nachdem das Land in Gestalt des Finanzministeriums sich quasi auf die Verweigerung der Erbenermittlung aus den bekannten Gründen festgelegt hat, bereitet ARE mit ihren Anwälten und professionellen Erbenermittlern die nächsten Schritte wie folgt vor:

1) Es wird von den diversen Möglichkeiten, die das Land unzweifelhaft hat, ausgegangen. Sollte das Land trotz Anforderung diese bekannten Quellen weiterhin nicht nutzen, so werden weitere Sachverhalte, besonders zur Frage:

„Was wurde intern vom Land w i r k l i c h unternommen?“ über das „Brandenburgische Informations-Freiheitsgesetz (BIFG)“ festgestellt und verwertet. Ziel ist es in erster Linie, Berechtige zu finden und Ihnen weiter zu helfen;

2) Es wird bei den Grundbuchämtern nach eigenen Vorlagen nach Hinweisen auf Erben gesucht (Anschreiben an verschiedene Grundbuchämter zwecks Mithilfe!);

3)Alle bisherigen „Bemühungen“ des Landes zur Aufklärung und Auffindung von Erben sind mit entsprechenden Anfragen zu untersuchen, auch die eigens und erfolglos durchgeführte – u.E. auch gar nicht zweckdienliche -Anzeigen- Suchaktion in der gesamten Bundesrepublik und deren Kosten.


Hier nun die Zusammenstellung der vorhandenen, vom Land offenbar nicht genutzten Quellen:

     

     

Das Land BRB hat die Hoheit über folgende Akten, aus denen hervorgeht, wer
mal Bodenreform-Land erhalten hat:

a) Grundbücher mit "Bodenreformsperrvermerk" in Abteilung II. Diese
Grundbücher sind mittlerweile geschlossen und archiviert, weil nach 1990 auf
EDV umgestellt. Der Sperrvermerk ist in den umgestellten Grundbüchern nicht
mehr vorhanden, da er im März 1990 (Modrow) gegenstandslos wurde.
b) Flurbücher (zu DDR-Zeiten auf EDV "COLIDO" umgestellt), aber alle noch in
den Vermessungsämtern (Katasterämtern) vorhanden (wurden zu DDR-Zeiten nicht
zentral archiviert, sondern verblieben in den Ämtern). Das wurde damals so
geregelt, weil man im Zuge der Umstellung der Flurbücher auf EDV eine
Sicherheit haben wollte, dass man bei eventuellen Fehlern im
Original-Flurbuch noch einmal nachschauen konnte. Die Umstellung der
Flurbücher auf EDV begann Anfang der 1980er Jahre und war 1989 weitgehend
abgeschlossen.
c) Vermessungsrisse, diese entstanden zum Zeitpunkt der Aufteilung der Güter
(so eine Art technische Zeichnung), oftmals mit den Namen der Neubauern.
Diese Risse wurden nach 1945 von den Vermessern bei der Güteraufteilung
geführt und später in die Flurkarten übernommen (neue Grenzen in Rot, das
ist alte preußische Vorschrift).
d) Unterlagen der Finanzämter (auch Neubauern hatten Grundsteuern zu
bezahlen)
e) Akten der Landeskommission für die Durchführung der Bodenreform
(Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam), kreis- und gemeindeweise
geordnet.
f) Akten der ehemaligen Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise ab
1952.
g) Akten der Bauämter (Genehmigungsplanungen für die Errichtung von
Neubauernhäusern). Damals wurden allerdings nur wenige errichtet.

*Und jetzt kommt die große Frage: Wer hat eigentlich mehr als das Land
Brandenburg?