WiROZ

Schwarzbuch

Lesebrief von Herrn Gerhard Heeren, FAZ, 28.08.2013


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Die F.A.Z. veröffentlicht am 12.08. im Wirtschaftsteil die zwei Artikel „Zurückkaufen, was einem einst gehörte“  und „Die Enteignungen“. Diese Artikel zeigen u.a. wie unsere Parteien es bis heute verstanden haben, die von den deutschen Kommunisten um ihr Eigentum Betrogenen, die Rückgabe ihres unrechtmäßig eingezogenen Vermögens – wie seiner Zeit bei den Kommunisten – zu verhindern, um dieses weiter für die Staatskasse zu verwerten. Mit dem Wort „Enteignungen“ versucht unsere Justiz im Sinne der herrschenden Klasse, das entwendete Vermögen mit juristischen Tricks der Staatskasse zu erhalten. Zum Beispiel gibt es in Ost-Berlin über 1.000 sogenannte Enteignungen, die in Wirklichkeit keine Enteignungen sind. Denn dort sind u.a. viele Gewerbetreibende von der damaligen Staatsgewalt einfach zu Kriegsverbrechern und Naziaktivisten erklärt worden und mit dem Strafgesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten per Beschluss um ihr Eigentum geprellt worden, als ob sie die ihnen angelasteten Straftaten begangen hätten. Diese sogenannten Enteignungen sind nichts anderes als eine Vermögensstrafe für nicht begangene Straftaten.  Unsere Justiz eiert heute mit selbst konstruierten Rechten herum, um auch diesen rechtsstaatswidrigen Eigentumseinzug weiter als begründete Enteignungen zu deklarieren, um eine Rehabilitation der Betroffen zu verhindern, denn eine Rehabilitation der Betroffenen würde eine Eigentumsrückgabe zur Folge haben. So müssen staatlich unschuldig bestrafte Personen weiter unrehabilitiert als Staatsverbrecher gelten, damit unser Staat das rechtswidrig angeeignete Vermögen der Betroffen weiter behalten kann. Diese jahrelange Rechtsbeugung ist unerträglich. Die Aktualität dieser Zusammenhänge dokumentiert der neue Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2013, der eine erneut beantragte Rehabilitierung von Betroffenen verweigert.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Heeren