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Presse: Niedersachsen fordert Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz.


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  15.05.2009Nr. 35/09    Busemann: „Gerechterer Ausgleich für die Enteignungsopfer“


  HANNOVER/BERLIN. „Bei dem heute zu beratenden Flächenerwerbsänderungsgesetz geht es auch um Bürgerinnen und Bürger der neuen wie der alten Länder, die infolge des Zweiten Weltkrieges und der DDR-Diktatur 1945 von den Sowjets enteignet und von ihrem Grund und Boden vertrieben worden sind“. Darauf hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (15.05.2009) im Bundesrat in Berlin hingewiesen.  „Hier geht es um Rehabilitierung, Wiedergutmachung und auch finanzielle Entschädigung. Letztlich also um eine grundlegende Frage unserer demokratischen Grundordnung, nämlich die Eigentumsfrage“, gab Busemann zu Protokoll. Niedersachsen stimme zwar dem vorliegenden Flächenerwerbsänderungsgesetz dem Grunde nach zu. Das Land stehe aber nach wie vor zu seiner Erklärung vom Februar des vergangenen Jahres, in der weitergehende Verbesserungen für Alteigentümer eingefordert wurden. „Wir beabsichtigen in der neuen Wahlperiode eine Initiative zu starten, um weitergehende Gesetzesänderungen im Interesse eines gerechten Ausgleichs für Alteigentümer zu erreichen“, machte Busemann deutlich.  Busemann warb um Unterstützung für die weiteren Bemühungen der Niedersächsischen Landesregierung, so der Justizminister wörtlich, „den Opfern menschenrechtswidriger Verfolgung und Enteignung im Zuge der sog. Bodenreform 1945 bis 1949 gerechtere Ausgleichsleistungen sowie verbesserte Möglichkeiten des begünstigten Erwerbs land- und forstwirtschaftlicher Flächen zu gewähren“.

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Georg Weßling

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