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Aktionsgemeinschaft beklagt schleppende Wiedergutmachung auch in Sachsen-Anhalt / Volksstimme, 12.02.2009


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Bodenreform: 700 Alteigentümer warten noch auf Entschädigung

Von Wolfgang Schulz
Das Schloss Pietzpuhl im Jerichower Land: Nach der Wende kämpfte Hanno von Wulffen vergebens um den früheren Familienbesitz, der im Mai 1945 beschlagnahmt worden war. Schließlich pachtete er offiziell 200 Hektar des Anwesens und kaufte das Herrenhaus zurück. 

Die Bodenreform im Osten Deutschlands hat durch die ungerechtfertigte Enteignung von unbescholtenen Großbauern Unrecht geschaffen, das zum Teil bis heute nicht aus der Welt geräumt ist. Allein in Sachsen-Anhalt warten mehr als 700 Alteigentümer auf Wiedergutmachung, im Osten sogar 11 000. Sie beklagen hohe Verluste und untätige Politiker.

Magdeburg. Alteigentümer sind Besitzer von Grund und Boden, denen zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone von den kommunistisch-stalinistischen Herrschern übel mitgespielt wurde. Sie verloren entschädigungslos ihr Hab und Gut, obwohl sie sich nichts haben zu schulden kommen lassen, nur, weil ihr Besitz mehr als 100 Hektar groß war. 40 DDR-Jahre litten sie oder ihre Nachkommen unter der Enteignung, dann kam die Wende, doch auf ihr gutes Recht in Form der Wiedergutmachung müssen viele immer noch warten. Dazu kommt, dass der Wert dieser Wiedergutmachung im Laufe der Jahre immer kleiner wird.

Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 legt fest, dass Opfer der Bodenreform eine Ausgleichsleistung als Entschädigung für ungerechtfertigte Enteignung und Verfolgung erhalten. Zu den Kompensationsleistungen gehört, dass die Betroffenen einen Teil ihrer enteigneten oder andere Flächen, die durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet werden, zu einem begünstigten Preis käufich erwerben können. Der für den begünstigten Erwerb einsetzbare Betrag ist allerdings durch den Ausgleichsleistungsbescheid festgelegt, so dass der mögliche Erwerbsumfang entscheidend von aktuellen Bodenpreisen bestimmt wird.

Dass durch den Anstieg der Bodenpreise in den letzten Jahren Alteigentümer erheblich benachteiligt werden, weiß Manfred Graf von Schwerin. Als Bundesvorsitzender der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) kämpft er seit Jahren für die Alteigentümer. "In der Erstfassung des EALG wurden für einen durchschnittlichen enteigneten Betrieb 34 Hektar zu Grunde gelegt, die im Rahmen der Wiedergutmachung begünstigt erworben werden konnten, weiß von Schwerin. "Dieser bereits minimale Wiedergutmachungsanspruch ist auf Grund der seit Juli 2007 angewendeten Berechnungsmodalitäten der BVVG für landwirtschaftliche Flächen (Höchstpreispolitik) auf 12 Hektar geschrumpft. Die Differenzfläche soll nach dem Ziel von BVVG und Bundesfinanzministerium meistbietend veräußert werden." Das bedeute, dass 60 bis 65 Prozent des ursprünglichen Anspruchs in Form von Fläche können von Alteigentümern nicht mehr realisiert werden.

Graf von Schwerin belegt diesen Wertverlust für Alteigentümer mit einem Beispiel aus der nördlichen Altmark. Im Dezember 2006 erhielt ein Antragsteller auf Grund seines Ausgleichsleistungsbescheides von der BVVG ein Angebot zum Erwerb einer Fläche von 29,7 Hektar. Ein Jahr später – nachdem der Antrag nicht weiter bearbeitet worden sei – lautete das aktualisierte Angebot nur noch 16,9 Hektar für dasselbe Geld. "Damit werden die Rechte der Alteigentümer zum Vorteil der Staatskasse erneut beschnitten", so der ARE-Chef. Potenziert wird dieses Problem durch die lange Bearbeitungszeit von Anträgen in den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen. Nach Aussage des Grafen von Schwerin sind für etwa 11 000 Betroffene die für den begünstigten Flächenerwerb benötigten Ausgleichsleistungsbescheide noch nicht erstellt worden. Nach offiziellen Angaben soll die Abarbeitung der Anträge noch bis in die 2020er Jahre reichen.

In Sachsen-Anhalt waren es mit dem Stand von Juni des vergangenen Jahres 744 offene Anträge, erfuhr die Volksstimme von Wolfmar Bartel, dem Leiter des Referats Unternehmensentschädigung im Landesverwaltungsamt. "Seit 1995 bearbeiten 32 Mitarbeiter in meinem Referat diese Anträge, und alle bemühen sich, diese so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen", sagte Bartel. Mitunter sei es aber sehr zeitaufwändig, oft dauere es anderthalb und mehr Jahre, bis alle Voraussetzungen für die Erteilung eines Bescheides erfüllt sind.  Politiker streiten sich über Novellierung

Als Beispiel für die Arbeit des Landesverwaltungsamtes nannte Bartel einige Zahlen: So erhielten 2008 ehemalige Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen bzw. deren Rechtsnachfolger 15,1 Millionen Euro an Entschädigungsleistungen nach dem EALG aus dem Entschädigungsfonds des Bundes. Bisher konnten von den im Landesverwaltungsamt registrierten nahezu 15 000 Verfahren zur Unternehmensentschädigung mehr als 11 000 abgeschlossen werden. Seit 2004 wurden mehr als 87 Millionen Euro an die Berechtigten ausgezahlt. Die Höhe der Einzelsummen als Ausgleich für die Enteignung durch die Bodenreform lag zwischen 500 und 558 900 Euro.Die Hoffnung vieler Alteigentümer liegt nun beim Bundestag, der eine Novellierung des EALG vornehmen soll. Allerdings kann sich die Große Koalition seit einem Dreivierteljahr nicht über die von der Union geforderte Detailänderung zugunsten der Alteigentümer einigen. Der Antrag zur Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes wurde im vergangenen Jahr bereits zum dritten Mal von der Tagesordnung des Bundestages genommen. "Es ist ein Armutszeugnis für die Länderregierungen und die Bundesregierung, dass das Problem der Ausgleichsentschädigung in Form eines begrenzten ermäßigten Flächenkaufs für die Enteignungen durch die Bodenreform 14 Jahre nach dem EALG noch immer nicht erledigt ist", sagt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann. Die FDP habe den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages prüfen lassen, inwieweit der Bund die Länder zwingen kann, endlich die überfälligen Ausgleichsleistungsbescheide zu erlassen, damit die kaufwilligen Alteigentümer ihre EALGKaufanträge stellen können. Danach könnte das Bundesfinanzministerium, so Goldmann, "in diesem Fall erheblichen Druck auf die neuen Länder ausüben und sie sogar ultimativ auffordern, die offenen Fälle abzuschließen". Das sei aber bisher nicht geschehen.

CDU/CSU schlagen als Kompromiss eine Stichtagsregelung zum 1.1.2004 oder 1.1.2006 vor. Der Erwerbsanspruch soll für Kompensationsberechtigte zu den am Stichtag gültigen Bodenpreisen festgestellt werden. Unterstützt wird dieser Vorschlag von den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Für die agrarpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Cornelia Behm, "ist es völlig richtig", für die Kaufpreisermittlung den 1.1.2004 als Stichtag einzuführen. Der ursprüngliche Vorschlag, auf den Erwerbsumfang von 1994 zurückzugehen, wurde von der SPD strikt abgelehnt. Wann jedoch die Novellierung des Gesetzes wieder auf die Tagesordnung des Bundestages kommt, steht nicht fest.

Vermutlich wird die weitere parlamentarische Behandlung des Problems erst in der nächsten Legislatur möglich sein. Die FDP will die Frage aber als erste Partei in ihr Wahlprogramm aufnehmen. Im Entwurf des Programms, das im Mai beschlossen werden soll, heißt es: "Die Frage des Alteigentums ist in den neuen Bundesländern rechtsverbindlich entschieden. Es gibt aber noch sogenanntes Alteigentum im Staatsbesitz. Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass Alteigentümern die Möglichkeit eröffnet wird, dieses zu erwerben. Dafür kann das bei Mauergrundstücken gewählte Verfahren einen Anhaltspunkt bieten."
Volksstimme 12.02.2009

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