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Guido Westerwelle erster Bundesparteivorsitzender, der sich für Wiedergutmachung für die 45-49 Verfolgten ausspricht


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Von Gérard Bökenkamp und Veit Godoj



Ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Rechtsstaatlichkeit:


FDP-Chef Guido Westerwelle hat sich jetzt auf dem Webportal
„Kandidatenwatch.de“ für eine Wiedergutmachungsregelung - analog der
Mauergrundstücksregelung - für die politisch Verfolgten 45-49
ausgesprochen.

Politische Klugheit gebietet, daß eine parlamentarische Initiative erst
erfolgen kann und wird, wenn die politischen Kräfteverhältnisse durch die
Bildung einer bürgerlichen Koalition auch einen Erfolg für das Vorhaben
versprechen. Daher kann eine Umsetzung erst nach der nächsten
Bundestagswahl möglich sein, wenn die Mehrheiten dies zulassen. Doch sind
die Weichen für eine Wiedergutmachung mit der FDP gestellt. Gerade darin
liegt der politische Erfolg für die Betroffenen und die Wiederherstellung
des Rechtsstaates.

ARE und Göttinger Kreis begrüßen die Erklärung Westerwelles

Sven von Storch, Vorsitzender des Göttinger Kreises, begrüßt die Erklärung
des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle: „Das ist ein wichtiger
Zwischenschritt auf dem Weg zur Wiedergutmachung und Rechtsstaatlichkeit.
Dies eröffnet die Tür für eine gerechte moralische und materielle
Rehabilitierung für die Opfer politischer Verfolgung 45-49. Die drittgrößte
politische Kraft in Deutschland setzt sich auf Bundesebene für die
Betroffenen ein. Jetzt muß es uns gelingen, die Wiedergutmachung in das
Bundeswahlprogramm der FDP zu bringen, damit die Weichen für eine mögliche
Neuregelung nach der Bundestagswahl gestellt sind.“

Initiative ging von der FDP-Basis aus

Die Initiative für diesen politischen Erfolg ging von der Basis der FDP in
Zusammenarbeit mit dem Göttinger Kreis aus: Helga Meyer,
FDP-Kreisvorsitzende in Osterode brachte den Antrag „Enteignungsunrecht
wiedergutmachen“ auf niedersächsischer Landesebene ein. Der
niedersächsische FDP-Vorsitzende Dr. Philipp Rösler unterstützte den Antrag
auf dem Bundesparteitag der FDP in Rostock. Die Forderung nach
Wiedergutmachung fand auch Aufnahme ins Landeswahlprogramm der FDP, mit dem
der Mannschaft um Dr. Rösler ein großer Wahlerfolg im Frühjahr 2008 gelang.
Dieser Wahlsieg der FDP wurde möglich, weil viele Betroffene politischer
Verfolgung Dr. Rösler und seiner Mannschaft ihre Stimme gaben.


Der Bundesvorstand der FDP leitete den Antrag zur Bearbeitung an die
FDP-Bundestagsfraktion weiter. Dr. Max Stadler, Vorsitzender des
Ausschusses Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, vereinbarte mit
Sven von Storch vom Göttinger Kreis, Allianz für den Rechtsstaat, die
Wiedergutmachungsregelung analog der Mauergrundstückregelung. Demnach
sollen die Betroffenen das Recht erhalten, ihr konfisziertes Eigentum für
25 Prozent des Verkehrswertes zurückzuerwerben.

Ziel ist die Aufnahme der Wiedergutmachung ins Bundeswahlprogramm der FDP

Auf dem Münchner Bundesparteitag der FDP Ende Mai 2008 wurde die
Wiedergutmachung zusätzlich an die FDP-Programmkommission für die
Bundestagswahl 2009 weitergeleitet. Der nächste Schritt muß sein, daß die
Forderung nach Wiedergutmachung auch Aufnahme in das Bundeswahlprogramm der
FDP findet und damit als Grundlage für eine mögliche Koalitionsvereinbarung
dienen kann.


Es ist ein Vorbild für basispolitisches Engagement, daß das couragierte
Eintreten der FDP-Basispolitikerin Helga Meyer und ihres Kreisverbandes
Osterode letztlich dazu geführt hat, daß sich die drittgrößte
Bundestagspartei für eine Wiedergutmachungsregelung einsetzt. Es ist zu
hoffen, daß andere Basispolitiker dieses Vorgehen nachmachen werden, denn
ein Erfolg ist, wie ihr Beispiel gezeigt hat, möglich.