WiROZ

Schwarzbuch

Für Antragsteller DDR-Opfer-Rente


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An die Betroffenen , die Anträge auf Opferrente nach dem 3. SED-Unrechtsberreinigungsgesetz stellen wollen!

Wie unser "Aktionbündnis der Opferverbände"mitteilt, das alle offensiven Kräfte der Betroffenen kommunistischer Verfolgung bündelt und auch in der neuen "Europäischen Union" vertritt,sollen Anträge jetztt zwar vorbereitet werden, sie sind aber erst in Kürze nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zustellen. Es ist also z.Zt. alles Material zusammenzustellen: z.B in Kopie s sind anzufügen: alle Renten- oder Verdienstbescheide(möglichst durch Steuerberater bestätigt) sowie weitere Daten: Kontoverbindungen

Antrag bei jener Stelle die die HHG-Bescheinigung erstellt hat, oder Antrag bei jenem Gericht das die Reha-Entscheidung getroffen hat .
Text etwa :"Hiermit beantrage ich Opferrente gemäß 3. SED- Unrechtsbereinigungsgesetz und gebe Ihnen hierzu die folgenden Informationen " Es folgen vollständige Adressangaben (ausgeschriebene Vor- und Zuname, aktuelle Wohnanschrift, Erreichbarkeit bei Rückfragen usw.

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung

MfG Rolf Becker für AOV in der ARE

 

 

 

 

Am Tag des Bundesratsbeschlusses habe wir alle Landesregierungen angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, wie das Prozedere der Antragstellung zur Opferpension in ihren Bundesländern erfolgt. Fast alle Länder haben geantwortet, jedoch mit unterschiedlichen Aussagen.

 

Vom Grundsatz her gilt:

- Antragstellung dort, wo die die 2. Kapitalentschädigung gezahlt wurde.

 

- Wer vor dem 04.11.1992 ein 10/4 - Bescheinigung nach HHG ausgestellt bekommen hat, bei dem zählt automatisch das Wohnsitzbundesland. Diese 10/4 Bescheinigung hat Vorrang.

 

- Bei einer Strafrechtlichen Rehabilitierung nach dem 04.11.1992 zählt das Land, wo diese ausgestellt wurde es sei denn, man hatte bereits eine 10/4 Bescheinigung.

 

- Sollte ein Antrag das falsche Bundesland erreichen, so wird er automatisch an die richtige Stelle (Bundesland) gesandt.

 

- Anträge von Ausländern sind in Berlin Marienfelde zu stellen.

 

- Sehr wahrscheinlicher Beginn der Zahlung: 01.09.2007

- Form-Anträge gibt es erst mit Inkrafttreten des Gesetzes.

 

- Formlose Anträge werden nicht von jeder Behörde angenommen.

 

Wer ist nun zuständig:

 

Berlin

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

Referat II D

Mareinfelder Allee 66 – 80, 12277 Berlin

Tel.: 030 – 90173 126

Mail: sed.unberg@lageso.verwalt-berlin.de

Das Landesamt nimmt bisher keine Anträge entgegen. Zugesandte werden zurückgeschickt.

Baden-Württemberg Die Landratsämter

Brandenburg steht noch nicht endgültig fest

wahrscheinlich das Landesamt für Soziales und Versorgung Außenstelle Potsdam

Zeppelinstraße 48, 14471 Potsdam

Tel: 0331 – 2761-0

Bayern

Die Ausgleichsämter der 7 Regierungen

Oberbayern Tel: 089-5167-0, Niederbayern 0991-3603-400, Oberpfalz 0941-5680-0, Oberfranken 0921-4601-0, Mittelfranken 0911-2352-0, Unterfranken 0931-380-00 und Schwaben 0821-327-01

Bremen

Amt für Wiedergutmachung, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen,

Telefondirektwahl: 0421-361-5177

Hamburg

Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Versorgungsamt Hamburg
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg

Tel: 040-428 63-7164, 040) 427 96 - 10 81

Hessen

Regierungspräsidium Darmstadt, in 64278 Darmstadt, Luisenplatz 2

Rheinland-Pfalz

Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde in 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 3

Sachsen noch nicht festgelegt

Schleswig-Holstein

Landesamt für soziale Dienste in 24103 Kiel, Gartenstraße 7

Von den weiteren Bundesländern liegen noch keine Antworten bzw. Zwischenbescheide vor.

 

 

 

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