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Schwarzbuch

Landnahmen bisher ohne Rückführung--von RA U. MOHR


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Mohr & Golomski, Hertzstraße 26, D-13158 Berlin-Wilhelmsruh

ARE-Groß Kreutz
Am Gutshof 1

14550 Groß Kreutz Berlin, den 22.04.2008


Betrifft: Landnahmen bisher ohne Rückführung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem sich der Bund der Rechtspfleger Brandenburg (Vors.Gerbert)in einem Interview in der MOZ für völlig unschuldig an den vom BGH so massiv gerügten Landnahmen erklärt hatte,nachdem weder Finanz= noch Justizministerium BrandenburgMaßnahmen zur Beseitigung des Unrechts trafen, und nachdem die Staatsanwaltschaft das ganze als nicht strafwürdig deswegen eingestuft hat, weil in Einzelfällen Rückgabewillen vorlag (!),bekamen wir das anliegende (Rund-)Schreiben der Rechtspfleger-vereinigung, auf das wir, wie ersichtlich, geantwortet haben.

Unseres Erachtens zeigt das gesamte Verfahren, vom ersten Leugnen einer Vielzahl von Fällen, über die Absicht der Treuhänder-verwahrung bis hin zu den bis heute nicht überwundenen Schwierigkeiten, das fremde Gut zurückzuführen,ein noch immer fehlendes Rechtsgefühl/Unrechtsbewußtsein auf mehreren Ebenen der Beteiligten, ebenso keinerlei Mühe bei der Schadensbeseitigung im Umfang des Landnahme-Unrechts.

Vom Pressesprecher der Justizministerin ist uns in einer E-Mail an eine Tageszeitung sogar vorgeworfen worden, wir wollten der Justiz schaden.

Wir fragen nunmehr (versuchsweise) beim V.Senat des BGH noch einmal nach, ob er sein Urteil vom 7. Dezember 2007 so verstanden wissen will, daß alle gleichgelagerten Fälle unmittelbar bereinigt werden müssen. Dazu gibt die Grundbuchordnung in § 53 I Satz 2 vor:

„Erweist sich eine Eintragung nach ihrem Inhalt alsunzulässig, so ist sie von Amts wegen zu löschen.“

Mit freundlichem Gruß

Rechtanwalt