WiROZ

Schwarzbuch

ZOV 2-2012 An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung


der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts
systematisch gescheitert? – Teil 3: Verfassungs- und völkerrechtli-
che Vorgaben für die Aufarbeitung von SED-Unrecht

Von Rechtsanwalt Dr. JOHANNES WASMUTH, München, und JULIUS ALBRECHT KEMPE, Werdau/Sachsen