WiROZ

Schwarzbuch

Beiträge des Monats September 2002


< Waren SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt? > Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen?

Wären die SBZ-Enteignungsopfer in der BRD asylberechtigt?

von Dr. Thomas Gertner, 20.09.2002

Warum lohnt es sich, sich eine solche Frage zu stellen? Sowohl die Asylberechtigung als auch die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung knüpfen an das Merkmal der politischen Verfolgung an. Was hierunter zu verstehen ist, haben BVerfG und BVerwG durch eine Vielzahl von Urteilen im Rahmen der Rechtsprechung zur Asylberechtigung beschrieben.

< NS-Enteignungen und Vermögensentziehungen nicht aufgehoben > Anträge und Klagen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Auch NS-Enteignungen und Vermögensentziehungen wurden und werden nicht aufgehoben

von Dr. Thomas Gertner, 19.09.2002

Zur Erinnerung nochmals: Die Anträge und Klagen auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung hatten bislang keinen Erfolg gehabt, weil die Antragsteller/Kläger stets die Enteignungen bzw. Vermögenseinziehungen zum Gegenstand ihres Rehabilitierungsverfahrens gemacht und beantragt haben, diese Wegnahmeentscheidungen deutscher Behörden aufzuheben. Gegenstand der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung können jedoch nicht die Wegnahmeentscheidungen, sondern nur diejenigen Maßnahmen sein, welche die politische Verfolgung ausgemacht haben. Diese sind für rechtstaatswidrig zu erklären. Es besteht dann ein Anspruch auf Wiedergutmachung der vermögensrechtlichen Folgen, soweit sie noch fortdauern. Die Aufhebung der Wegnahmeentscheidung widerspräche Nummer 1 Satz 1 der GemErkl.

Zurück zur Archiv-Übersicht