WiROZ

Schwarzbuch

EGMR Straßburg


Selbst ausserhalb Deutschlands sind die negativen deutschen Regierungseinflüsse aufgefallen

Beim Gericht Erster Instanz in Strasburg gab es ein einstimmiges rechtskonformes Urteil ,.das der deutshen Regierung nicht gefallen hat.-Nach der Anrufung der Großen ( der politischen )Kammer des EGMR durch die BRD , ist plötzlich einer Mehrheit der Kammer die Rechtskundigkeit abhanden gekommen.  Dies kann man ablesen an den deutlichen Voten der sechs Fachjuristen am 30.06.05.

PM-Untätigkeitsbeschwerde auch für Straßburger Gerichtshof?

Pressemitteilung vom 23.10.2007:

Autor(en): Dr. Jürgen Gehb

Untätigkeitsbeschwerde auch für Straßburger Gerichtshof? Überlange Verfahrensdauer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Zur heute bekannt gewordenen überlangen Verfahrensdauer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB: Wenn mehr als 2000 Gerichtsfälle seit über fünf Jahren nicht abschließend vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt wurden, wie die deutsche Richterin Renate Jaeger am EGMR heute bei der Eröffnung der 29. Richterwoche des Bundessozialgerichts erklärte, dann könnte man auf die Idee kommen, eine Untätigkeitsbeschwerde einzuführen. Gerade diese Untätigkeitsbeschwerde hat Richterin Renate Jaeger erst vor wenigen Tagen dem deutschen Gesetzgeber vorgeschlagen, damit dem rechtsuchenden Bürger ein Mittel gegen überlange Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten in die Hand gegeben wird. Was für Deutschland recht ist, sollte Europa billig sein. CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin fraktion@cducsu.de http://www.cducsu.de

Pr. Doehring : Stellungnahme zum "Schutz der kommunistischen Bodenreform durch die BRD-Gerichtsbarkeit"

Das Ergebnis des Urteils des EGMR, dass die Klage .......

Die Folge können Sie im Anhang lesen

Ersatzgrundstücke : Erstmals vergleicht sich Deutschland......FAZ / 25. Mai 2007

Bundesverwaltungsgericht : "... Rechtswidrige Weisungen aus dem Finanzministerium-.."
.....................
FAZ-Artikel : Ohne Ersatz

Erstmals vergleicht sich Deutschland in einem
DDR-Grundstücksverfahren / Von Reinhard Müller

Fall Bars - Pressemitteilung von RA v. Raumer von 24. Oktober 2006

Soeben hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf die Sitzung vom 16. Oktober 2006 im Fall BARS ./. Deutschland; Beschwerde- Nr. 2725/04 verkündet, dass die Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Mit seiner Beschwerde hatte Herr BARS geltend gemacht, ihm stünden Ansprüche auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und Rückgabe des seinem Vater auf Grund politischer Verfolgung und Denunziation in der sowjetischen Besatzungszeit entzogenen Grundbesitzes zu, die Verweigerung solcher Ansprüche durch deutsche Gerichte verstoße nicht nur gegen deutsches Recht, sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Stellungnahme anläßlich der ARE-Pressekonferenz vom 31. März 2005

Politik in der BRD



Stellungnahme von Professor Karl Doehring, Professor für Staats- und Völkerrecht, langjähriger Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht und Internationales Recht der Universität Heidelberg anläßlich der ARE-Pressekonferenz vom 31. März 2005.

Straßburger Gerichtshof praktisch am Ende : ...." hat ...seine Rolle als Justizorgan verloren ..."

Zur Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
gem. Art. 80 der Verfahrensordnung der EMRK ( Neusiedlererben ) von RA Dr. Purps

Leserbrief Teilerfolg für DDR-Enteignete F.A.Z. vom 30.06.06

An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Hellerhofstr.2-4 - 60267 Frankfurt/M

Betr. »Teilerfolg für DDR-Enteignete« (FAZ v. 30.06.06., S. 5)

Resümée aus dem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom 30.03.2005

So enttäuschend das Urteil für viele Betroffene (berechtigterweise) auch sein mag, so wichtig ist es, jetzt nicht zu resignieren und unseren Staat weiter entschädigungslos mit Ihrem Eigentum wirtschaften zu lassen, sondern weitere mögliche Schritte zu unternehmen.
Der Gerichtshof meint, er sei für die Entscheidung über die eingebrachten Fragen nicht zuständig. Damit bleibt also die Bundesrepublik selbst dafür zuständig. Weder ein Rückgabeverbot noch das Verbot der Nachbesserung der Entschädigung wurde ausgesprochen. Also muß die Bundesrepublik auf innerstaatlicher Grundlage zur Verbesserung veranlaßt werden.
Die Beschwerde sei weiter unzulässig, da die Beschwerdeführer die berechtigte Erwartung auf eine angemessene Entschädigung nicht ausreichend dargelegt hätten.
Nicht geprüft wurde, ob eine solche Erwartung unter Beachtung der Empfehlungen im Vorfeld zur Gesetzgebung des EALG gegeben war. Der ursprüngliche Sinn und Charakter des EALG wurde nicht untersucht und ist in der Tat Bundesangelegenheit.
Im übrigen hat nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jeder einzelne befaßte Richter die Verfassungsmäßigkeit des von ihm anzuwendenden Gesetzes selbst zu prüfen und zu beurteilen.

Brief an die FAZ anläßlich der Entscheidung des EGMR vom 30. März 2005

Brief an die FAZ von Dr. Johannes Wasmuth ( München ):
langjähriger Lektor des juristischen Fachverlags Beck, anläßlich der Entscheidung des EGMR vom 30. März 2005:


Wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu den verharmlosend als Boden- und Industriereform bezeichneten Verfolgungsvorgängen dürfte eine rechtsstaatlich gesonnene Bundesjustizministerin aus drei Gründen nicht erleichtert sein:

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