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Schwarzbuch

Ein Kadi auf der Waage---MAZ 02-02-2009


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JUSTIZ  Ein Richter und ein Oberstaatsanwalt wegen Verdachts der Rechtsbeugung auf der Anklagebank

Es ist ein Novum in der Brandenburger Justizgeschichte: Erstmals stehen ein Richter und ein Oberstaatsanwalt wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vor Gericht. Bislang waren nur frühere DDR-Juristen wegen solcher Delikte angeklagt.

Von Frank Schauka

POTSDAM/EISENHÜTTENSTADT Es war kurz nach der Mittagspause, als am 7. April 2005 im Amtsgericht von Eisenhüttenstadt Sonderliches geschah: Vorn, vom Richterstuhl herab, ordnete Christoph M., drei Verhaftungen an. Eine ereilte Ariete A. am Arbeitsplatz. Ihr Mann, der Nachlasspfleger André A., der wegen Veruntreuung von 437000 Euro angeklagt war, und Lars-Peter R., sein Verteidiger, wanderten gleich aus dem Gericht in Untersuchungshaft.

In diesem Moment, als Eisenhüttenstadt märkische Justizgeschichte schrieb, erhob sich hinten im Sitzungssaal ein älterer Herr vom Besucherplatz und app-laudierte spontan: Werner Ruppert, inzwischen 75 Jahre alt. Der Rheinländer, vom Volksmund „Richter Gnadenlos“ genannt, war bis zu seinem Ruhestand 2003 Direktor des Amtsgerichts in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree).

Deutlich weniger begeistert hat anschließend die Potsdamer Staatsanwaltschaft reagiert. Wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung klagt sie nicht nur Richter Christoph M. an, sondern auch Harald P., den Oberstaatsanwalt aus Frankfurt (Oder), der im April 2005 in Eisenhüttenstadt mit von der Partie war.

Die Potsdamer Behörde ist überzeugt, wie ihr Vize-Chef Helmut Lange auf Nachfrage mitteilte, dass der Eisenhüttenstädter Richter und der Frankfurter Oberstaatsanwalt gemeinsam vorsätzlich das Recht gebeugt haben. Die beiden Juristen haben nach Informationen der MAZ den Angeklagten André A. und dessen Verteidiger R. mit Haftbefehlen unter Druck setzen wollen, um in dem Untreueprozess gegen A. die Wahrheit über einen Autokaufvertrag zu erfahren. Denn der Richter und der Staatsanwalt hielten das vom Angeklagten A. vorgelegte Dokument für eine Fälschung, mit der Weg von veruntreutem Schwarzgeld verschleiert werden sollte.

Dabei sei beiden Juristen klar gewesen, dass Richter M. die Haftbefehle nicht ausstellen durfte. Er habe es dennoch getan, weil er und Oberstaatsanwalt P. wussten, dass kein anderer Richter die Haftbefehle erlassen würde. Denn es gab – anders als M. und P. behaupteten – keinen Haftgrund. Und ohne vorliegenden Haftgrund darf kein Haftbefehl ausgestellt werden.

Nach den Verhaftungen im Sitzungssaal verhinderte Richter M. nach Auffassung der Anklage sogar, dass Rechtsanwalt R. sich wehren konnte, wie das Gesetz es vorsieht. Als R. sich mit seiner Verteidigerin ausführlich beraten wollte, ließ Richter M. dies nicht zu. Erst nach acht Tagen, am 15. April, hob Richter M. die Haftbefehle auf. Vermutlich hätte er die Untersuchungshaft noch fortdauern lassen, hätte nicht der Frankfurter Staatsanwalt Dieter Bannenberg Kenntnis davon erlangt und das Ende der Haft gefordert.

Dass ein Gerichtssaal in Eisenhüttenstadt zum Tatort für eine mutmaßliche Rechtsbeugung geworden ist, ist eher kein Zufall. Unter Juristen gilt das Amtsgericht Eisenhüttenstadt als Fortsetzung der Rechtsprechung mit anderen Mitteln. Die ehemalige Stalinstadt liegt zwar westlich der Oder und somit geographisch in Brandenburg, doch die Paragraphen der in Deutschland vorgeschriebenen Strafprozessordnung (StPO) werden dort seit der Wende traditionell durch einen Kodex korrigiert, würde man in „Hütte“ wohl sagen. Inoffiziell ist die Rede von der HPO: der Hüttener Prozess-Ordnung. Als ihr Erfinder und exponiertester Verbreiter gilt Werner Ruppert. Der Kölner Jurist kam kurz nach der Wende vom Rhein an die Oder und prägte das Amtsgericht Eisenhüttenstadt seit 1996 als Direktor.

Mit Ruckzuck-Verfahren und Verurteilungen im 15-Minuten-Takt gelang es Ruppert und anderen Richtern, die, wie es heißt, „die HPO wie eine Monstranz vor sich hertrugen“, die Grenzkriminalität äußerst erfolgreich zurückzudrängen. Nirgendwo in Deutschland fielen Urteile so schnell wie in Eisenhüttenstadt. „Dat jeht ruck, zuck, wie et Brezelbacken“, ließ Ruppert sich zitieren.

Selbstverständlich dauerte es nicht lange – so etwa bis zur zweiten Hälfte der 1990er Jahre – bis sich unter polnischen Kleinkriminellen herumgesprochen hatte, wie ungünstig es war, in Eisenhüttenstadt vor dem Kadi zu stehen. Also zog man westlich der Oder lieber dort auf Diebestour, wo die harte HPO nicht angewendet wurde. „Dat is wie bei den Maulwürfen“, sagte Ruppert einmal, „wenn Se se aus dem Garten raus haben, tauchen se im Nachbargrundstück wieder auf.“

Es kam auch vor, dass ein „Maulwurf“ sich irrte – wie der Dieb, den Richter Ruppert nach der ersten Tat mit einer Bewährungsstrafe und der eindringlichen Warnung, er wolle ihn vor Gericht nie wiedersehen, nach Polen zurückgeschickt hatte. Und dann wurde dieser Dieb in Beeskow gefasst. Was sollte der Wiederholungstäter Richter Ruppert nun sagen? Der Dieb versuchte es mit der Wahrheit: dass er dachte, Beeskow liege schon im Nachbar-Amtsgerichtsbezirk von Frankfurt (Oder).

Vermutlich ging auch an dem Eisenhüttenstädter Amtsrichter Christoph M. der prägende Einfluss der HPO nicht spurlos vorüber – was vielleicht als mildernder Umstand berücksichtigt werden könnte, was aber den 7. April 2005 nicht ungeschehen macht. Der 52-jährige Oberstaatsanwalt Harald P. und der 42 Jahre alte Richter Christoph M., der inzwischen am Landgericht Frankfurt (Oder) tätig ist, müssen sich deshalb demnächst vor dem Landgericht Potsdam verantworten, wie dessen Sprecher Frank Tiemann der MAZ mitteilte. Ein Termin steht noch nicht fest.

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