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Schwarzbuch

"Vernichtender kann kein Urteil sein" ..interv. aus der Jungen Welt


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    Laut Bundesgerichtshof muß Brandenburg Bodenreformland zurückgeben. Ein
Gespräch mit Wolfgang Neskovic

Jana Frielinghaus


Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, ist
rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag

*/Der brandenburgische SPD-Finanzminister Rainer Speer hat am Dienstag in einer
Sitzung des Finanzausschusses des Landtages erklärt, durch die vom
Bundesgerichtshof für sittenwidrig erklärten Enteignungen von Bodenreform­erben
im Jahr 2000 sei dem Land zwar politischer, nicht aber finan­zieller Schaden
entstanden. Können Sie diese Einschätzung nachvollziehen?
/*

Das ist schlicht unwahr. Wäre das Land seiner Verpflichtung nachgekommen, mit
der nötigen Sorgfalt die unbekannten Erben ausfindig zu machen, wäre es auch in
der Lage gewesen, seine berechtigten Übertragungsansprüche durchzusetzen. Damit
wären dem Landeshaushalt Beträge in Millionenhöhe zugeflossen, auf die das Land
nunmehr verzichten muß.

*/Speer hat bereits erklärt, die Flächen, für die sich das Land hat ins
Grundbuch eintragen lassen, würden jetzt schnellstmöglich an alle Erben, die
noch auffindbar sind, rückübertragen. Wird das überhaupt in jedem Fall möglich sein?
/*

Nein. In den Fällen, in denen die Grundstücke an Dritte verkauft worden sind,
wird das Land grundsätzlich Schadenersatz leisten müssen. Die genaue Höhe dieser
auf das Land zukommenden Kosten läßt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
bestimmen.

*/Die Landesregierung hat im Ausschuß auch die Ansicht vertreten, die
Enteignungen seien »nach damaliger Rechtsauffassung in Ordnung« gewesen. Haben
Sie inzwischen Erkenntnisse, ob es seinerzeit in Brandenburg eine Richtlinie
gegeben hat, nach der in dieser Sache verfahren wurde?
/*

Auch diese Aussage ist falsch. Sie gehört zur Vertuschungs- und
Verschleierungstaktik der Landesregierung. Zumindest der Finanzminister Rainer
Speer ist offensichtlich rechtsblind. Der Bundesgerichthof hat das Verhalten der
Landesregierung als eines Rechtsstaates unwürdig und als sittenwidrig
bezeichnet. Vernichtender kann eine gerichtliche Bewertung nicht ausfallen.

*/Was genau fordert Die Linke im brandenburgischen Landtag von der Potsdamer
Regierung hinsichtlich der Aufklärung der Vorfälle?
/*

Im Kern geht es darum, den Umfang des erstandenen Schadens aufzuklären und die
dafür politisch und strafrechtlich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Darüber hinaus sind die noch unbekannten Erben unverzüglich zu ermitteln, damit
entweder die Grundstücke auf diese übertragen werden können oder Schadensersatz
geleistet werden kann.

Eine besondere Verantwortung hat jetzt die Justiz ? gerade, weil viele
Brandenburger wegen der Trennungsgeldaffäre noch große Vorbehalte gegen ihre
Funktionsfähigkeit haben. Die Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, ohne Ansehen
der Person auch gegen Regierungsmitglieder oder Beamte vorzugehen, wie es ihre
Aufgabe ist.

*/Im Zuge der Rückübertragung sollen nun auch Menschen wieder zu ihrem Land
kommen, die nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 gar nicht
»zuteilungsberechtigt« waren, weil sie Anfang 1990 und in den zehn Jahren zuvor
nicht mehr in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft gearbeitet haben.
Ist das nicht eine neue Ungerechtigkeit gegenüber etwa 60000 weiteren
Bodenreformerben, die in den anderen neuen Bundesländern auf der Grundlage
dieses Gesetzes entschädigungslos enteignet wurden?
/*

Im Zuge der Rückführung von Bodenreformland ist es zu vielen Ungerechtigkeiten
gekommen. Deswegen wollte der Gesetzgeber 1992 mit einer Verjährungsregelung
Rechtsfrieden herbeiführen. Es liegt im Wesen einer Verjährungsregelung, daß sie
dem Rechtsfrieden Vorrang gegenüber Gerechtigkeitsüberlegungen einräumt.

Das Land Brandenburg hatte nach dieser Regelung ? wie die anderen ostdeutschen
Bundesländer auch ? acht Jahre lang Zeit, unbekannte Erben zu ermitteln, um zu
überprüfen, ob Grundstücke an das Land zu übertragen waren. Ab dem 3. Oktober
2000 sollte dann endgültig Schluß sein mit der Übertragung von
Bodenreformgrundstücken an die öffentliche Hand. Rechtlich sollte dann der
Zustand endgültig werden, der zu diesem Zeitpunkt gegeben war.

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