WiROZ

Schwarzbuch

Bericht von RAin WILDGANS zur Veranstaltung der Grünen in Grimmen am 25.09.2007


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Frau Behm führte zunächst aus, dass die BVVG ausschließlich nach den vorhandenen Gesetzen handele. Hier sei nicht nur das Ortsansässigkeitsprinzip verankert, sondern auch die Kürzungsmöglichkeit der Kaufpreise sowie auch die etwaigen Erwerber genannt.
Sie sei erschüttert, dass die Politik nicht deutlicher auf die Rüge des Bundesrechnungshofes eingehe, aber (heimlich) werde sie doch befolgt, was sich an der reduzierten Kürzung zeige. Dabei war es ihr besonders wichtig, hierzu eine farbige Grafik zu zeigen, wobei der Aufbau der dazugehörigen Technik ca. eine halbe Stunde dauerte.
Die Forderung nach Einstellung der Verkäufe nahm sie nicht auf; sie ging lediglich auf eine andere Weise der Verteilung ein (größere oder kleinere Lose; Erwerbsmöglichkeiten für Klein- und Nebenerwerbsbauern etc.). Die vom EALG wirklich Betroffenen wurden von ihr nicht genannt, ich hatte aber auch nicht den Eindruck, dass sie damit etwas hätte anfangen können.
Auf meinen Hinweis, dass die Eigentumsverhältnisse an allen verkauften und zu verkaufenden Flächen durchweg nicht abschließend geklärt sind und dementsprechend das Eigentum anderer durch die BVVG verscherbelt wird, haben die teilnehmenden Diskutierer nicht erfasst, nur das Publikum hatte eine Idee, wovon ich sprach, die nämlich von Enteignungsmaßnahmen betroffen waren.

Die Erörterung drehte sich nach den Eingangs-Statements also ausschließlich um die "gerechtere" Verteilung unter den Bauern; die Alteigentümer kamen nicht vor, ebenso nicht die LPG-Geschädigten, für die ein nachträglicher Ausgleich für ihre Vermögensanteile gefordert werden muss. Auch hier folgte das Publikum, nicht aber die Teilnehmer im Podium. Selbst der ausdrückliche Hinweis, dass viele Betriebe mangels ordnungsgemäßer Umwandlung, die durch eine entsprechende Prüfung nachegwiesen werden kann, grundsätzlich nicht berechtigt sind, am verbilligten Flächenerwerb überhaupt teilzunehmen, wurde nicht realisiert.

Aus meiner Sicht muss also sichergestellt werden, dass

- die Eigentümer ihr Eigentum zurückerhalten können, wenn dies nicht freiwillig geschieht, muss diese Möglichkeit dennoch nach Abschluss der Verfahren bestehen, parallel zu der Versagung einer GVO-Genehmigung nach einem angemeldeten Restitutionsanspruch

- die Prüfung der LPG-Umwandlung muss, genau wie in Thüringen, erfolgen, damit die unberechtigten LPG'en ausgegrenzt werden können und die Bauern ihren Ausgleich noch bekommen

- die Differenzierung bei der Flächenvergabe zwischen den wahren Berechtigten und den "Nutznießern" muss sich in einer konsequenten Bevorzugung und Vergünstigung ausdrücken

Frau Behm, die das Verhalten der BVVG an den Gesetzen misst, könnte man also durchaus eine Änderung der Gesetze vorschlagen,- wenn nicht die Erfahrung zeigen würde, dass die Gesetze immer so verdreht werden, wie es der Politik gerade passt. Es ist eben leider wirklich politisch nicht gewollt, was übrigens in der o.g. Veranstaltung mehrmals wörtlich so gesagt wurde, nicht nur von mir.