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Schwarzbuch

F.A.Z., Di., 29.04. 2014 : UDO MADAUS : "Zum 80. Geburtstag von Roman Herzog“


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Recht und Wahrheit

Zum Beitrag „Seiner Linie treu – Zum 80. Geburtstag von Roman Herzog“ von Reinhard Müller (F.A.Z. vom 5. April): Es ist Ihnen zuzustimmen, dass Herzog zu staatspolitischen Themen sich mehrfach geäußert hat und seine persönliche Autorität mit der Amtsautorität vereinbaren konnte.

Er hatte auch den Mut, sich kritisch zu äußern. Umso mehr bedaure ich, dass er bis heute keine offizielle Stellungnahme zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von April 1991 abgegeben hat, wonach der Erste Senat des BVerfG unter seiner Präsidentschaft die kommunistischen Konfiskationen von landwirtschaftlichen, industriellen, gewerblichen Betrieben und privaten Vermögenswerten endgültig als rechtsstaatlich anerkannt hat. Davon wurden über 600 000 Bürger aus Ost- und Westdeutschland betroffen, eine Ausgrenzung von engagierten und investitionswilligen „Alteigentümern“ war die Folge.

Ich hoffe, dass Professor Herzog sich zur Wahrheit über die damaligen Geschehnisse zwischen 1945 und 1949 bekennt, die als größter Skandal der Nachkriegszeit anzusehen sind. Damit wird er sicherlich auch die Frage beantworten müssen, warum das BVerfG in den zwei Verfahren von April 1991 und April 1996 keinerlei Beweiserhebung beziehungsweise sachgerechte Prozessführung durchführte, um die Wahrheit über die unabdingbare Bedingung der Sowjetunion auf Unantastbarkeit der Konfiskationen zwischen 1945 und 1949 zu ermitteln, sondern den Aussagen der hohen Vertreter der Bundesregierung blind vertraute.

Zu dem noch heute gültigen Rechtssatz des berühmten Rechtslehrers Gustav Radbruch „Recht muss auf Wahrheit beruhen“ muss sich auch Herzog bekennen. Wenn Roman Herzog den Mut hätte einzugestehen, dass das Urteil seines Senats im April 1991 auf einem Tatbestandsirrtum beruht, dann wäre das ein deutliches Zeichen, dass Deutschland sich als Rechtsstaat bezeichnen darf. Warum hat Müller die maßgebliche Beteiligung von Herzog an dieser verfassungsrechtlichen, menschenrechtlichen und grundgesetzlichen Verletzung nicht erwähnt? Läge die „Götzenburg“ in der ehemaligen DDR, hätte Roman Herzog sich einen anderen Altersruhesitz suchen müssen, denn die Familie des Herzogs von Berlichingen wäre als „Junker“ und Großgrundbesitzer zwischen 1945 und 1949 von den ostdeutschen Kommunisten verjagt worden.

Dr. Udo Madaus*), Köln      

*) Wie kaum ein anderer in Deutschland hat der jetzt knapp 90jährige Dr. jur. Udo Madaus gegen die Festschreibung des SBZ- und DDR-Unrechts 1990 durch die Kohl-Regierung in den letzten mehr als 20 Jahren bei jeder Gelegenheit bundesweit immer und immer wieder angekämpft. Auch seine Bücher und Broschüren sind ein einzigartiges Zeugnis dafür. Zum Beispiel: „Die Allianz des Schweigens“, „Wahrheit und Recht“ und „So war es – so ist es wahr“.