WiROZ

Schwarzbuch

Erster Lichtschein hintereiner Bundesschattenlandwirtschaft!


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Empfänger von Subventionen müssen laut EU-Anordnung genannt werden/ Wiederaufnahme „rückabgewickelter“

Verfahren möglich

von Peter Fischer

Große Ereignisse werfen bekanntlich Schatten, weniger untersucht scheint die Frage, ob Schatten wiederum Schatten bilden können: Ein Exempel hierzu liefern die fatalen grund- und völkerrechtswidrigen Lösungsversuche in Eigentumsfragen, wie sie sich aus dem Einigungsvertrag von 1990 ergeben haben, die in ihrem falschen Lösungsansatz Ketten von rechtswidrigen Improvisationen nach sich zogen, die nun offenbar endlich entwirrt und neu gebunden werden.

Erste Lösungsversuche wurden nun vom Bundesrechnungshof und von EU-Kontrollkommissionen angestrengt, um endlich Licht in ganze Schattenbereiche aus dem Agrarsektor zu bringen, in denen eine machtvoll im dunklen Hintergrund operierende Lobby von „roten Baronen“ finanzielle Vergünstigen in Milliardenhöhe eingesteckt hat, ohne einen rechtlichen Anspruch darauf zu haben.

Zumeist vollzog sich diese Anspruchnahme auf der Ebene einer Beihilfe-Regelung, die 35 Prozent Nachlass beim Agrarlanderwerb für so genannte EALG- Berechtigte bis zum 27.12. 2006 vorsah. Nun wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen diesen Regelung mit einer nur noch zweijährigen Übergangsfrist für die neuen Länder gewährt, was aber augenblicklich die Frage der tatsächlich „kompensationsberechtigten“ Eigentümer aufwirft, denn nunmehr müssen die Empfänger von Subventionen laut einer EU-Anordnung veröffentlicht werden, die zwangsläufig die Frage der Empfangsberechtigung nach sich zieht. Damit können nunmehr auch rechtlich nichtige Eigentumsumwandlungen unter diesem Gesichtspunkt hin erneut aufgerollt werden.

Nicht genug damit, der Bundesrechnungshof hat nun ebenfalls massive Kritik an der Praxis dieser rechtswidrigen Art von „Privatisierung“ gegenüber dem Finanzministerium und seiner „Erfüllungsgehilfenfirma BVVG“ geübt, da sie im Bundeshaushalt einen Schäden in Höhe von mindestens 650 Millionen Euro verursacht haben.

Und eine ganze Etage höher, fasste der Europäische Gerichtshof bei dem vom Bundesverfassungsgericht hoch gepriesenen „Ortsansässigkeitsprinzip“ beim Landerwerb nach, und erklärte es kurzerhand für nicht mehr haltbar. Dies aber bedeutet schlicht und einfach nichts anderes, als das nunmehr Wiederaufnahmen „rückabgewickelter“ Verfahren ebenso möglich seien werden wie gravierende Vertragsveränderungen und Schadenersatzansprüche zu erheben.

Es scheint also endlich die Frage beantwortbar, ob hinter dem Schatten nur Schatten liegt. Offenbar nicht zwangsläufig; gelegentlich trifft man auch auf Licht; es kommt eben nur auf die rechtlich richtige Sicht an.