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Flächenerwerb: Das 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz ist in Kraft getreten - Jetzt ist keine Zeit mehr zu verlieren!!!


 Am 30. März 2011 ist  das 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz in Kraft getreten! 

Zwei Merkblätter der BVVG liegen aufgrund dieses Anlasses bereits vor und sind von uns analysiert worden. Wir sind auf umfangreiche Beratungshilfe und Begleitung vorbereitet.

Die zuständige ARE-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesvorsitzenden Manfred Graf v.Schwerin  hat das operationelle Konzept, passend für praktisch alle Berechtigten  entsprechend angepaßt und variiert.  Also kann und muss nun zügig mit der Umsetzung des Flächenerwerbs begonnen werden.
Denn: die knappe 6-Monatsfrist läuft.

Das bedeutet: Dringendes Handeln jetzt !

Wenn Sie oder Ihre Freunde oder Angehörigen anspruchsberechtigte Alteigentümer oder Erben ( bis zur 4.Ordnung !) kennen oder finden können, so teilen Sie dies bitte den Berechtigten mit, um sie vor Schaden zu bewahren und um ihnen die neue Chance zu geben, ihre Rechte wahrzunehmen.  Gegebenfalls geben Sie bitte auch der ARE entsprechende Tips, um helfend eingreifen zu können.

Es ist wirklich keine Zeit zu verlieren.

ARE- prst