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Beiträge des Monats April 2008


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Fördergemeinschaft Recht und Eigentum e.V.

142

A R E - Kurzinformation 142

Drei zentrale Themen und Schwerpunkt-Aufgaben vom ARE-Team
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Landnahmen bisher ohne Rückführung--von RA U. MOHR

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TELEFON 916 57 91----------------------------------------------------------- TELEFON 916 57 94

PM :Chefredakteur der JUNGEN FREIHEIT kündigt juristische Schritte gegen Landesgeschäftsführer der SPD-Thüringen an

Vorwürfe gegen designierten Kultusminister Peter Krause haltlos

Chefredakteur der JUNGEN FREIHEIT kündigt juristische Schritte gegen Landesgeschäftsführer der SPD-Thüringen an

Kläger bekommen Geld zurück - shz-Zeitung (23-04-08)

Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich für 15 Kläger aus dem Neumühlener Weg gelohnt. Die Stadt muss insgesamt 80 000 Euro, die die Anlieger bereits 2005 an Ausbaubeiträgen gezahlt hatten - zurückerstatten. Weitere Klagen werden angedroht.


Teil ausgebaut: Der Neumühlener Weg zwischen Gerberstraße und Luisenberger Straße

Der Triumph der Stasi-Täter----..von Uwe Müller (-Die Welt 22-04-08 )

Erst eine kalte Amnestie, dann zweifelhafte Urteile: Wie die Justiz im Umgang mit dem DDR-Unrecht versagt

Berlin - Die Verfolgung der Verbrechen der DDR-Geheimpolizei hat die deutsche Justiz gründlich überfordert. Laut einer Erhebung der Berliner Humboldt-Universität wurden nach 1989 im Zusammenhang mit dem Stasi-Unrecht lediglich 234 Anklagen erhoben und nur 79 Beschuldigte verurteilt. Ins Gefängnis schickten die Richter einen einzigen Täter - einen West-Berliner, der im Auftrag des Ostberliner Repressionsapparates einen Giftmordanschlag auf eine dreiköpfige Familie verübt hatte.

Der späte Triumph der Stasi-Täter ...... Die Welt * 21-04-08*

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21. April 2008, 14:21 Uhr
Von Uwe Müller

Stasi-Spitzel darf mit Klarnamen genannt werden --Die Welt -23-04-08

Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in einer Ausstellung in Sachsen genannt werden. Das Landgericht Zwickau hob die einstweilige Verfügung gegen die Namensnennung auf.
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Weder die Stadt Reichenbach noch der beklagte Heimatverein seien rechtlich für die Namensnennung des Mannes verantwortlich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Ob die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als der Schutz des Persönlichkeitsrechts, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Darüber könne erst in einem Hauptsache-Verfahren entschieden werden. Bisher ging es lediglich um vorläufigen Rechtschutz. Ein Mann hatte gegen die Nennung seines Klarnamens in einer damals im vogtländischen Reichenbach gezeigten Ausstellung geklagt und am 6. März vor dem Landgericht Recht bekommen. Dagegen hatten Stadt und Heimatverein Widerspruch eingelegt. Der Mann strebt nun eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.
In der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen deutete es bereits die Erlaubnis der Veröffentlichung. Im März hatte es den Ausstellungsmachern noch per Einstweiliger Verfügung untersagt, den bürgerlichen Namen des Mannes zu nennen. Die Initiatoren brachen die Exposition in Reichenbach daraufhin ab und legten Widerspruch ein. Sie kritisierten, dass das Gericht das Persönlichkeitsrecht des einstigen Informellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit höher bewertete als das Grundrecht zur Meinungsfreiheit. Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, verteidigte die Namensnennung. „Der Verrat ist nicht geschützt. Es ist eine klare Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufarbeitung nicht anonym erfolgt, dass der Verrat benannt wird und die, die früher für das MfS arbeiteten, nicht anonym bleiben“, sagte sie dem Berliner „Tagesspiegel“. „Das Stasiunterlagengesetz ist in dieser Hinsicht deutlich, das hat der Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt.“ Was die Stasi im Leben von Menschen angerichtet habe, sei das Werk von Menschen und habe Gesichter und Namen. Auch der IM Schubert, über den das Landgericht Zwickau befinden werde, werde sich nicht als Opfer stilisieren können. Dass das Gericht diesem „dreisten Versuch“ nicht folge, sei für die Opfer auch anderer IMs „ein sehr wichtiges Signal“

Die Wander-Ausstellung mit dem Titel „Christliches Handeln in der DDR“ ist seit vergangener Woche in Schneeberg (Erzgebirge) wieder zu sehen. Zweieinhalb Schautafeln sind symbolisch komplett geschwärzt. An dieser Stelle sollte unter anderem das Handeln des früheren Spitzels mit dem Decknamen „IM Schubert“ dokumentiert werden. Die Kuratoren haben bereits angekündigt, die alten Tafeln wieder aufzustellen, falls das Verbot aufgehoben wird. Die von Schülern in Zusammenarbeit mit dem früheren Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch erstellte Schau beleuchtet, wie die Stasi kirchliche Gruppen ausspionierte und wie sich Christen dagegen auflehnten.