Chance für Erben nicht verpassen! 6. Dezember 2012 -
Chance für Erben nicht verpassen!
In der Zeit von 1945 bis 1949 enteignete Landeigentümer und ihre Erben und Erbeserben haben
gesetzlichen Anspruch auf Erwerb von Flächen zum vergünstigten Preis (§ 3 Abs. 5, 7a
Ausgleichsleistungsgesetz) gegen den Staat, vertreten durch die BVVG. Voraussetzung ist, dass der
sog. EALG- Bescheid vorliegt, den das Vermögensamt jetzt erlässt.
Die BVVG veräussert Flächen zum Zweck der Privatisierung nach Ausschreibung nicht nur an
landwirtschaftliche Unternehmen. Derzeit sind noch „292.000“ ha verfügbar.
Auf Anfrage hat das BADV formell mitgeteilt, dass von den gestellten Anträgen über „14.563“ noch
nicht entschieden ist. Damit kann der Antrag auf Flächenerwerb weder gestellt noch durchgeführt
werden.
Im Durchschnitt beläuft sich das Volumen eines Auftrags auf ca. 30 ha. Wollen von den später
Erwerbsberechtigten nur ca. 10.000 Personen ihren Anspruch geltend machen, ist eine Fläche von ca.
300.000 ha umfasst. Die zur Verfügung stehende Fläche reicht also nicht aus, um die gesetzlichen
Ansprüche zu erfüllen, erst recht dann nicht, wenn in der Zwischenzeit weiterhin freihändige
Verkäufe erfolgen. Auch sind weitere 1.967 Erwerbsanträge noch nicht bearbeitet.
Fazit: Betroffene, Erben und Erbeserben müssen sich sofort melden, um den Verlust ihrer Ansprüche
zu vermeiden.
ARE, Hofstr. 5, 16845 Plänitz
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