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Schwarzbuch

Vortäuschung von « Investitionen », um Rückübertragungen und damit rechtmäßige Eigentümer auszuschalten


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P r e s s e m i t t e i l u n g den 26. Oktober 2006

Zum rechtskräftigen. Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt / Oder, Aktz.:8K 928/99, gegen das Landesamt(LARoV)und d.Landkreis Märkisch-Oderland, «Fall Scheerer» v.13.6.06

Vortäuschung von « Investitionen », um Rückübertragungen und damit rechtmäßige Eigentümer auszuschalten

  • Ein Lehrbeispiel für die folgenreichen Rechtsbrüche der Nach-Wendezeit,

dargestellt am Beispiel des damaligen Landrates Gunter Fritsch, dem heutigen Landtagspräsidenten des Landes Brandenburg -

  • Und: wie man Bürgermeister zu Mittätern beim Immobilienbetrug macht-

Der Fall:

Am 23. August 1990 beantragte Thomas Scheerer aus Berlin die Rückübertragung der Grundstücke, die laut Akte: « vormals im Eigentum des vom Kläger beerbten Herrn Richard Scheerer » standen. -Mit Genehmigungsbescheid vom 20. Dezember 1990 – entsprechend dem Gesetz über besondere Investitionen, bescheinigte der Landrat Gunter Fritsch, der heutige Landtagspräsident, eine « besondere Investition », die dem Antagsteller,also Thomas Scheerer, nicht bekannt gegeben wurde.

Eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung veräußerte mit Vollmacht von Landrat Fritsch

am 11. Februar 1991 die fraglichen Grundstücke und am 6. März 1991 erteilte ein Dezernent des Landrates Fritsch die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO).

Der Käufer wurde am 15. April 1991 ins Grundbuch eingetragen, obwohl die Genehmigung für diesen Verkauf durch das Innenministerium hätte erteilt werden müssen.

Die Einschätzung durch das Gericht :

Eine Prüfung der Investitionsbescheinigung durch ARoV und LARoV hätte hier ohne weiteres ergeben ( Zitat) : «, dass die Bescheinigung vom 20. Dezember 1990 nichtig ist. » Und weiter:

« Bei Investitionsbescheinigungen nach dem InvG liegen besonders schwerwiegende Fehler vor, wenn gegen sämtliche verfahrensrechtliche und materiellen Vorschriften des InvG, die dem Schutz desjenigen dienen, der Rückübertragungsansprüche geltend macht, verstoßen wird. » .... « Vorliegend wurde die Investitionsbescheinigung vom 20. Dezember 1990 in einer Art und Weise erteilt, die allein den Schluss zulässt, dass der Kläger mit seinen Rechten ausgeschaltet werden sollte. » ....« Von einer unparteiischen Amtsausübung kann schon deswegen keine Rede mehr sein, weil die zuständigen Mitarbeiter während des Verlaufs des gesamten Verwaltungsverfahrens mit einer geradezu feindseligen Haltung dem Kläger gegenübergetreten sind, die beispiellos ist und mit rechtstaatlichem Verwaltungshandeln noch nicht einmal ansatzweise etwas zu tun hat.» (Urteilstext o.a.Entscheidung ggfalls auf Anfrage)

Unsere Stellungnahme hierzu:

« Nach intensiven Recherchen unsererseits ist jetzt zweifelsfrei nachzuweisen, dass durch ähnliche, als nichtig einzustufende Investitionsbescheinigungen, verbunden mit derartigen und erkennbar vorsätzlichem Handeln deutliche Parallelen zu den schwerwiegenden Rechtsbrüchen allein in der Stadt Strausberg 153 Immobilien ( in Worten einhundertdreiundfünfzig!) in den Jahren 1991/92 veräußert wurden. - Was im Einzelnen belegt werden kann - und was ab jetzt für Folgen sorgen wird.... »