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Schwarzbuch

Brandenburg lässt seine Ansprüche auf rund 10 000 Grundstücke fallen/ MAZ, 22.02.2008


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Korrektur im Grundbuch

Finanzminister Rainer Speer will in Zeitungsanzeigen nach Erben suchen lassen.

POTSDAM - In der Bodenreform-Affäre hat die Landesregierung erste Konsequenzen gezogen, nachdem ihr der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2007 rechts- und sittenwidriges Verhalten vorgehalten hatte. Das Land Brandenburg wird danach jegliche Ansprüche auf die rund 10000 strittigen Grundstücke fallen lassen. Das erklärte gestern Finanzminister Rainer Speer (SPD) nach einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags. Dieses Vorgehen sei mit Justizministerin Beate Blechinger (CDU) abgestimmt. Zugleich werden die unrechtmäßigen Grundbucheintragungen des Landes als Eigentümer des Grundstückes korrigiert. Das gilt auch für Fälle, wo sich das Land durch die Vertretung von Dritten in Grundbücher eintragen ließ. Sie werden mit dem Zusatz versehen, dass sie ungültig seien. Dabei handelt es sich nach Angaben von Minister Speer um rund 6300 Fälle. Wer als Erbe anspruchsberechtigt ist, soll das Grundstück sofort zurückerhalten – ohne weitere gerichtliche Entscheidungen. Sollte das Grundstück bereits verkauft worden sein, wird der Berechtigte mit dem verzinsten Erlös entschädigt. Meldet sich kein Erbe, fällt das Grundstück nach 30 Jahren an den Staat. Speer kündigte an, dass das Land mit Anzeigen in Tageszeitungen und überregionalen Medien nach möglichen Erben suchen wird. Bisher seien – meist über die Hotline der Landesregierung – rund 800 Anfragen bei den Behörden eingegangen. Bei rund zehn Prozent davon hat sich nach Auskunft des Finanzministeriums herausgestellt, dass es sich um direkt Betroffene des BGH-Urteils handelt. Deren Ansprüche werden jetzt geprüft. Die Landesregierung ist überdies dabei, Listen all derjenigen Grundstücke zu erstellen, für die es sich unrechtmäßig als Eigentümer eintragen ließ. In Brandenburg gab es knapp 80000 Bodenreformfälle. In rund 63 000 Fällen bestand kein Landesanspruch, die Grundstücke wurden zurückgegeben. In 17 000 Fällen erhob das Land Anspruch. Davon sind etwa 7000 Fälle rechtsgültig entschieden, die Erben bekommen ihr Land nicht zurück, zum Beispiel, weil sie nicht die Vorgabe erfüllten, in der Landwirtschaft tätig zu sein. Es blieben 10000 unbekannte Erben. Derweil sorgt die Bodenreform-Affäre weiter für politischen Zündstoff. CDU-Vize Sven Petke kritisierte, dass die Landesregierung zu spät auf das BGH-Urteil reagiert habe. „Es fehlt der klare Kurs.“ Petke betonte: „Der Ministerpräsident soll endlich an seinen Schreibtisch gehen und den Vorgang bearbeiten.“ Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) will am Mittwoch im Landtag eine Regierungserklärung abgeben. An diesem Tag soll auch der Untersuchungsausschuss eingesetzt werden. (Von Igor Göldner)   Urteil, Hotline, weitere Informationen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Aneignung von Bodenreformland durch das Land Brandenburg im Dezember 2007 für unrechtmäßig und sittenwidrig erklärt. Das Land hatte sich bis zum Auslaufen einer Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 als Eigentümer solcher Flächen in Grundbücher eintragen lassen, wenn die Erben unbekannt waren. Dabei ging es in Brandenburg um rund 10000 Fälle. Eine Hotline ist von der Landesregierung für Betroffene unter 0331/58 18 13 81 geschaltet worden. Mit den Folgen des BGH-Urteils beschäftigt sich auch die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE), die für Montag (25. Februar), 16 Uhr Interessierte zu einer Informationsveranstaltung nach Groß Kreutz (Potsdam-Mittelmark) in das „Steakhaus zur Post" einlädt. MAZ