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Schwarzbuch

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Homeyer für die Kreistagssitzung an den Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland


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CDU Fraktion im Kreistag Märkisch Oderland

an den Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland

Waldsieversdorf,

Per Fax an Büro des Kreistages 

Rechtswidrige In-Sich-Geschäfte des Landes Brandenburg/Landkreis Märkisch-Oderland II

Die Antwort des Landrates auf meine Anfrage vom 17. Dezember 2007 ist falsch.

Der Bundesgerichtshof rügt in seiner Entscheidung V ZR 65/07 in aller Schärfe und unmissverständlich die rechtlich abwegige Übertragungspraxis des Landes Brandenburg von Bodenreformflächen an sich selbst.

Die behaupteten Ansprüche des Landes Brandenburg sind danach verjährt. Zugleich mahnt der Bundesgerichtshof dazu an, dass die vom Land Brandenburg eingeschlagene Vorgehensweise der eines Rechtsstaats unwürdig ist und an die Praxis der Verwalterbestellung der DDR erinnert. Die Grundstücke sollten durch die Auflassung und die Eintragung des Landes Brandenburg in das Grundbuch unabhängig von dem Bestehen eines Erwerbsanspruchs ihrem Eigentümer entzogen werden.

Ohne die Unterstützung des Landrates hätte das Land Brandenburg nicht als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden können. Jedoch haben weder das Land Brandenburg noch der Landrat das Bestehen eines Anspruchs geprüft. Das Unterlassen einer eigenständigen Prüfung seitens des Landrates, bevor der Landkreis die Übertragung der Grundstücke genehmigte, half damit dem Land Brandenburg bei seiner rechtswidrigen Handlungsweise. Dabei ist nicht zu erkennen, dass die Überprüfung von etwaigen Ansprüchen ausschließlich in die Zuständigkeit des Landes Brandenburg fällt.

Der Landrat antwortete auf die oben zitierte Anfrage außerdem, ihm seien keine weiteren Betroffenen bekannt. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Schon ein kurzer Blick in das Grundbuch von Genschmar (Landkreis Märkisch-Oderland) lässt 40 Anträge auf Änderung erkennen. Darüber hinaus ist der Landrat der Auffassung, das Ausfindigmachen weiterer Betroffener falle nicht in seine Zuständigkeit. Die Zuständigkeit liegt gerade nicht nur beim Land Brandenburg. Denn die Genehmigung zur Übertragung der Grundstücke fiel wiederum in die Zuständigkeit des Landkreises. Daher muss davon ausgegangen werden, dass der Landrat in der Lage ist, weitere Betroffene ausfindig zu machen.

Ich frage den Landrat:

 

1. Hat der Landrat nunmehr das Urteil V ZR 65/07 zur Kenntnis genommen?

2. Ist dem Landrat bekannt, dass nicht alle Landkreise diese abwegige, rechtswidrige Übertragungspraxis mitgemacht haben, sondern eine eigene Rechtsauffassung entwickelt haben?

3. Warum hat der Landrat nicht eigenständig das Bestehen von Ansprüchen auf Übertragung von Grundstücken vor der Genehmigung zur Übertragung prüfen lassen?

4. Wie viele weitere Betroffene sind dem Landrat nunmehr im Landkreis Märkisch-Oderland aus ähnlich gelagerten Fällen bekannt?

5. Wie wird den Betroffenen von Seiten des Landrates geholfen?

6. Wie oft genehmigte der Landrat seit 1998 die Übertragung von Grundstücken aus ähnlich gelagerten Fällen.

7. In welchen Gemeinden liegen diese Grundstücke und wie groß sind sie jeweils?

8. Wird der Landrat gemeinsam mit dem Land Brandenburg versuchen, den entstandenen Schaden gegenüber dem Eigentümer wieder gut zu machen?

9. Wird der Landrat in absehbarer Zeit seine Genehmigungspraxis zur Übertragung von Grundstücken aus ähnlich gelagerten Fällen ändern?

10. Welche Maßnahmen hat der Landrat eingeleitet, um den entstandenen Schaden materiell wieder gut zu machen? Was gedenkt der Landrat darüber hinaus zu tun, um den Rechtsfrieden wieder her zu stellen?

Gez. Dierk Homeyer, MdL

Kreistagsabgeordneter