WiROZ

Schwarzbuch

Beiträge des Monats Mai 2008


Einladung zur Eröffnung der 2. Etappe des "Forums zur Epoche der Boden- u. Industriereform" in Döllen/Prignitz

25.05.2008 - 14:00
25.05.2008 - 19:00

ARE unterstützt Fördergemeinschaft Recht und Eigentum - FRE.

s. 2 Anhänge

Ein Richter im Ruhestand gesteht .........tiefer Ekel ....


....tiefer Ekel ....


"Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unz?hlige,
 vom System organisierte Rechtsbr?che und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil 
sie systemkonform sind. Ich habe unz?hlige Richterinnen und Richter, Staatsanw?ltinnen und Staatsanw?lte erleben m?ssen, 
die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt 
haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen...
..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht m?glich, denn das System sch?tzt sich vor einem Outing selbst - 
durch konsequente Manipulation.
Wenn ich an meinen Beruf zur?ckdenke (ich bin im Ruhestand), dann ?berkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'." 

.....Réponse du Service Juridique de la Commission

"il n'y a pas plus sourd que celui qui ne veut point entendre..."-----dit la sagesse populaire

 

En effet cette réponse contient la même substance que les précédentes, alors que la question abordée , soutenue par les avis des Présidents du Parlement Européen , Monsieur J. Borrell Fontelles et Monsieur Pöttering, est d'un ordre bien plus général -pour ne pas dire communautaire- et fondamental.

Brief von Frau Salomon an Herr Goldman und sein Antwort :PM FDP-Bundestagsfraktion, Hach-M. Goldmann: SPD verhindert weiterhin

23-04.2008 

Brief von Frau Salomon an

Sehr geehrter Herr Goldmann,

als Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz wende ich mich an Sie, stellvertretend für die zahlreichen
Alteigentümer in Niedersachsen und als Vertreter der Aktionsgemeinschaft Recht
und Eigentum e.V. Bei der Novellierung der Flächenerwerbsverordnung geht es
zwar zum großen Teil um Belange zwischen Bund und Ländern, aber auch um Belange
von uns Alteigentümern. Leider konnte sich der größte Teil der in den
Bundesrat durch das Land Niedersachsen eingebrachten Vorschläge nicht durchsetzen,
aber es besteht jetzt, kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag noch einmal
Hoffnung für die zahlreichen Alteigentümer, dass sie noch nicht ganz vergessen
sind. Wir begrüßen deshalb auch Ihre Unterstützung hinsichtlich des
Ortsansässigkeitsprinzips und des begünstigten Flächenerwerbs von der BVVG.

Erlauben Sie mir, dass ich noch einen weiteren, für uns ganz entscheidenden
Aspekt erläutere.

Für uns Alteigentümer ist es sehr schwer, sowohl finanziell als auch
emotional, das alte Eigentum mit jedem Stein und Quadratmeter neu zu erwerben, und
dann alles, was in den vergangenen Jahrzehnten versäumt worden ist, wieder
aufzuarbeiten, alles mit dem Wissen, dass man eigentlich nicht erwünscht ist. Viele
Alteigentümer haben es dennoch gewagt und arbeiten bis heute daran, aus
Verpflichtung gegenüber ihren Vorfahren, aber vor allem, weil ihr Herz der alten
Heimat gehört.
Viele Alteigentümer erwerben zwar Flächen, können aber aufgrund der geringen
Flächenausstattung nicht selbst wirtschaften (Der Erbe eines Gutes von 1000 ha
kann z.B. etwa 50 ha erwerben, bei ehemals 250 ha sind es etwa 40 ha, bei
ehemals 100 ha etwa 20 ha, gültig für 2006). Die Flächen bleiben daher als
Pachtflächen für wirtschaftende Betriebe bestehen. Das Argument einiger Vertreter
der Neuen Bundesländer, dadurch die bestehenden Betriebe zu belasten, trifft
daher nicht zu. Bei der augenblicklichen Entwicklung durch die Preistreiberei
der BVVG ist die Möglichkeit des begünstigten Flächenerwerb jedoch auf die
Hälfte geschrumpft, also statt 50ha 25ha, statt 40ha 20ha und statt 20ha 10ha -
ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Aufgrund der fehlenden
Ausgleichsleistungsbescheide konnten viele Alteigentümer noch nicht einmal ihre
Ansprüche gegenüber der BVVG geltend machen.
Besonders stark betroffen sind selbst wirtschaftende Alteigentümer. Sie
mußten jahrelang Flächen von der BVVG pachten, konnten aber keine Flächen erwerben,
da die Bearbeitung der Auslgeichsleistungsbescheide, die Grundlage für den
begünstigten Flächenerwerb sind, noch nicht abgeschlossen war bzw. lange noch
nicht agschlossen ist. Sie können jetzt aufgrund des extremen Preisanstiegs bei
BVVG-Flächen aktuell nur noch etwa 50% der Flächen erwerben, die ihnen noch
vor einem Jahr zugestanden hätten (sh. Zahlenbeispiele oben). Wer aber
Landwirtschaft betreibt, ist auf Flächen angewiesen, nicht auf fiktive Werte, die den
Flächen zugeschrieben werden. Im Ergebnis werden die Betriebe noch mehr Flächen
verlieren, die dann meistbietend ausgeschrieben werden zu Preisen, die in der
Landwirtschaft nicht erwirtschaftet werden können. Die Grundlage für die
Bewirtschaftung wird diesen Betrieben entzogen. (Auch Mitglieder der
Aktionsgemeinschaft haben es auch gewagt, aus Niedersachsen kommend, den elterlichen
Betrieb wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Konkrete Beispiele einschließlich der
verbundenen Schwierigkeiten können gerne von der Aktionsgemeinschaft zur
Verfügung gestellt werden.) Sie befassen sich seit Jahren intensiv mit den
Problemen der Landwirtschaft, Ihnen sind diese Zusammenhänge bekannt.
Ein Gespräch mit Herrn Fromme, MdB und Sprecher des federführenden
Haushaltsausschusses des Bundestages, ergab, dass noch Veränderungen bezüglich des
Flächenerwerbs für Alteigentümer möglich sind. Herr Fromme schlägt eine Regelung
vor, mit der die Flächenerwerbspreise für Alteigentümer im
Flächenerwerbsänderungsgesetz zum 01.01.2004 festgeschrieben werden sollen.

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird diese Stichtagsregelung für den
Flächenerwerb durch Alteigentümer noch intensiv beraten. Europa- bzw.
subventionsrechtliche Bedenken können hier nicht geltend gemacht werden, da es sich bei
Alteigentümern nicht um Subventionsempfänger handelt, sondern um
Kompensationsberechtigte, was auch seitens der EU bestätigt worden ist. Alle Beschränkungen,
die seitens der EU im Subventionsbereich gelten, sind daher nicht auf
Alteigentümer anzuwenden.

Es darf gerade im Hinblick auf die gesetzlich verbürgte Wiedergutmachung
nicht sein, dass aktuelle Preisschwankung für die Realisierung des
Wiedergutmachungsanspruchs ausschlaggebend sind. Im Bereich der Wiedergutmachung werden daher
generell Stichtagsregelungen festgelegt, auch im Bereich der Entschädigung
durch Flächen muß dieses Prizip Gültigkeit haben. Ansonsten wird der
Wiedergutmachungsanspruch infolge steigender Preise ad absurdum geführt. Es geht darum,
die minimalen Rechte der Alteigentümer aufrechtzuerhalten, die ihnen als
Wiedergutmachung zugesichert worden sind.
Bitte diskutieren Sie diese Überlegungen in Ihrer Fraktion.
Wir hoffen auf Ihre Zustimmung zu der Stichtagsregelung 01.01.2004 und auf
die Aufnahme dieser Forderung in den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion,
damit wir Alteigentümer erkennen, dass wir auf die FDP, auch auf Bundesebene,
zählen können.
Auf Ihre Unterstützung hoffend verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Elisabeth Salomon, Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V
Rittergut Orpensdorf, 39606 Gladigau
Tel. 039392/81559
Fax 039392/91450

Antwort

Buchvorstellung und Vortrag "Herrenhäuser und Landsitze in Brandenburg und Berlin " von M. Barth

09.05.2008 - 17:00
09.05.2008 - 19:30

BUCHVORSTELLUNG UND VORTRAG

“Herrenhäuser und Landsitze in Brandenburg und Berlin“

La propriété et la loi Modrow.

Modrow-Gesetz und Bodenreform La Loi Modrow et la Réforme agraire

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