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Kritik an Untersuchungsausschuss zur Bodenreform / Der Tagesspiegel, 16.03.2009


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Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum ist enttäuscht von den Ergebnissen der Bodenreformuntersuchung. Vor allem die Konsequenzen seien "völlig unbefriedigend". In 10.000 Fällen hatte Brandenburg sich selbst Bodenreformland übertragen.

Potsdam -  Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) hat die bisher bekanntgewordenen Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Bodenreform-Affäre als "deprimierend" bezeichnet. Besonders die Konsequenzen seien "völlig unbefriedigend", betonte der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf von Schwerin am Montag in Potsdam. Er kritisierte vor allem die fehlende Transparenz bei der Ermittlung der Erben.

Der Rechtsanwalt des Aktionsbündnisses, Thorsten Purps, bemängelte, dass das Finanzministerium die seiner Ansicht nach "einzig effektive Verfahrensweise", eine sogenannte öffentliche Aufforderung, nicht ergriffen habe. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger würde eine Erfolgsquote von rund 80 Prozent versprechen. Stattdessen wurde laut Schwerin mit Zeitungsanzeigen gesucht, das sei eine unprofessionelle Vorgehensweise.

Keine rechtswidrige Bereicherungsabsicht

Die ARE forderte die Politik und Justiz des Landes auf, auch nach dem Ende der Arbeit des Untersuchungsausschusses die Aufklärungsarbeit fortzusetzen. Ebenso solle der Landesrechnungshof zur Überprüfung eingeschaltet werden.

Das Land hatte bis zum Ablauf einer Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 in 10.000 Fällen Bodenreformland an sich selbst übertragen, weil für die Flächen keine Erben gefunden worden waren. Der Bundesgerichtshof hatte diese Praxis im Dezember 2007 als sittenwidrig bezeichnet. Der Landtag hatte daraufhin im Februar 2008 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um Verantwortliche für die Fehlentscheidungen ausfindig zu machen.

Medienberichten zufolge bescheinigen die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU in ihrem Entwurf zum Abschlussbericht des Ausschusses der Regierung schwere Versäumnisse und Fehlentscheidungen. Eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht sei dem Land aber nicht nachzuweisen. (jg/ddp)