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Bodenreform-Affäre: Sittenwidrig: "MV" ist nicht Brandenburg / Märkische Allgemeine Zeitung


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POTSDAM - Im Umgang mit Bodenreformland verweist Brandenburgs Landesregierung gern auf eine vergleichbare Praxis in anderen Ländern – wie Mecklenburg-Vorpommern. Das Nachbarland soll ähnlich vorgegangen sein wie Brandenburg. Also auch nachlässig und rechtswidrig?Der Bundesgerichtshofs (BGH) hatte in seinem spektakulären Urteil die Praxis in Brandenburg als „sittenwidrig“ eingestuft. Das Land hatte sich in rund 10 000 Fällen, in denen keine Erben bekannt waren, als deren gesetzlicher Vertreter ins Grundbuch eintragen lassen.Jetzt stellt sich heraus, dass die Praxis in Mecklenburg-Vorpommern als Ehrenrettung für Brandenburg nicht taugt. Die Landesregierung in Schwerin stellte nach Prüfung des BGH-Urteils fest, dass die festgestellte Sittenwidrigkeit Brandenburgs in Mecklenburg-Vorpommern „keine Entsprechung“ findet. Das Land habe „keine In-Sich-Geschäfte“ vorgenommen und sich in keinem Fall zum gesetzlichen Vertreter von unbekannten Eigentümern bestellt, heißt es in einer Antwort von Schwerins Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) auf eine Anfrage der Linken zum BGH-Urteil, die der MAZ vorliegt.Danach unterscheidet sich die Vorgehensweise grundlegend von der in Brandenburg. Nur wenn bis zum Stichtag im Oktober 2000 keine Erben gefunden wurden, setzte das Land gesetzliche Vertreter wie Privatpersonen, Rechtsanwälte, Gemeinden und Ämter ein, über die die Grundstücke dann dem Land zugesprochen wurden. Allerdings erst, „wenn trotz aller Recherchen keine Anhaltspunkte für eine ,Besserberechtigung’ ermittelt werden konnten und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden durfte, dass der fiskalische Anspruch besteht“.Fazit: In Mecklenburg-Vorpommern müssen Käufer von Bodenreformgrundstücken nicht befürchten, dass die Grundstücke sittenwidrig in das Eigentum des Landes gelangt sind. Überdies seien alle Verfahren abgeschlossen.Nach Angaben der Linken waren es nur 34 Verfahren. Das Land Brandenburg stritt vor Gericht in 3400 Fällen um Bodenreform-Flächen.(Von Igor Göldner)