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Schwarzbuch

OZ 29-02-2008 :" Schwerin dämpft Hoffnung der Acker-Erben"


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OZ-29-02-2008

Schwerin

dämpft

Hoffnung der

Acker-Erben

63 Jahre nach der Bodenreform beschäftigt das Thema weiterhin die Gerichte. Nun könnten weitere Streitfälle folgen.

Von ELKE EHLERS

Schwerin (OZ) Der Bundesge­richtshof hat Brandenburg abge­watscht: Als „sittenwidrig und nichtig" wurde das Vorgehen des Nachbarlandes bezeichnet, weil es Erben von Bodenreformland enteignete, indem es sich voreilig selbst zum Eigentümer der Grund­stücke machte. Kritikpunkt war, dass das Land nicht ernsthaft ver­suchte, Erben zu ermitteln. Nach über 1000 Einsprüchen, die es in ähnlichen Fällen von Erben gab, mussten 654 Entscheidungen zu­rückgenommen werden.

Das Ganze hat jetzt politische Konsequenzen: Brandenburgs Mi­nisterpräsident Matthias Platzeck (SPD) bedauerte in einer Regie­rungserklärung in dieser Woche offiziell, „ dass das Land sich in ei­ner Vielzahl von Fällen fehlerhaft verhalten hat und dadurch das Vertrauen in den Rechtsstaat er­schüttert wurde".

In Einzelfällen habe es dies auch in Mecklenburg-Vorpom­mern gegeben, räumte das Schwe­riner Agrarministerium ein. 13 Grundstücke mussten in Fällen wie in Brandenburg zurückgege­ben werden. Die Vereine gegen die Abwicklung und zur Verteidi­gung der Bodenreform in MV und Sachsen-Anhalt sind der Mei- "hier fehlt einige Wörter "

recht, dass insgesamt 70 000 Bo-denref om-Eigentümer in den neu­en Bundesländern ihr Land verlo­ren, weil sie zum Stichtag 15.3.1990 nicht mehr in der Land­wirtschaft tätig waren.

Abteilungsleiter Jürgen Buch­wald stellt klar: „Diese Fälle ha­ben mit dem Brandenburger Ur­teil nichts zu tun." Er verweist zu­dem auf die Relationen: Von 130 000 Bodenreform-Grundstü­cken in MV fielen 80 000 schon zu DDR-Zeiten in den staatlichen Bo­denfonds zurück, weil der Neu­bauer oder seine Erben aus der Landwirtschaft ausschieden. Nach 1992 sei geprüft worden, ob die übrigen 50 000 in den Grund­büchern eingetragenen Besitzer zu Recht darin stehen. „Viele Grundbücher waren nicht auf dem richtigen Stand." Ergebnis: Mehr als 42 000 Besitzer konnten das Land behalten, in 7800 Fällen wurde darum gestritten.

4300 Neubauern oder deren Er­ben wurden die Flächen schließ­lich entzogen und laut Vermögens-rechtsänderungsgesetz dem Land Mecklenburg-Vorpommern zuge­schrieben. Außerdem fielen 3000 Grundstücke, für die sich laut Buchwald keine Erben fanden, an das Land. Dass später in 13 Fällen diese so genannten Auflassungen rückgängig gemacht werden mussten, sei ein verschwindend geringer Anteil (0,4 Prozent).

Brandenburg zieht weitreichen­de Konsequenzen: Alle Fälle, in denen gesetzliche Vertreter zum Klären der Besitzansprüche einge­setzt wurden, werden rückabgewi­ckelt, das Land erhalten die Erben - auch wenn sie laut Gesetz wo­möglich dazu nicht berechtigt sind. „So eine generelle Rückab­wicklung ist in Mecklenburg-Vor­pommern nicht zu erwarten", so Buchwald. Bundestagsabgeordne­ter Eckhardt Rehberg (CDU): „Wo "fehlt auch etwas "